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Handelsrecht und Webdesign Teil I

Es ist soweit: Auf absehbare Zeit ist die Auftragslage so, daß man/frau sich als Webdesigner/in selbstständig machen kann. Die Neugründung soll dann auch einen Namen bekommen, unter dem die Dienstleistung Webdesign am Markt angeboten werden soll. Doch was gibt es da aus handelsrechtlicher Sicht zu beachten?

Autor:
ml
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