Hi Andreas,
schwierige Sache, ist ja kein 08/15-Kaufvertrag nach Fernabgabengesetz ...
Grundsätzlich hat ein Händler zwei Versuche frei, um nachzubessern, ehe der Käufer Anspruch auf Minderung (= Rabatt) oder Wandlung (= Rückgabe der Sache und Erstattung des Kaufpreises)
Zur Nachbesserung kann der Kunde natürlich (angemessene) Frist setzen, logisch!
Und so eine Küche ist ja wahrscheinlich zumindest teilweise "individuell" gefertig, dadurch verschlechtern sich die Rechte des Käufers erst mal prinzipiell.
Auf jeden Fall erst mal die AGB des Küchenstudios genau studieren, was da so zum Thema "Verzug" drin steht. Ob diese AGB dann letztendlich juristisch einwandfrei sind, ist natürlich wieder eine andere Frage ...
Tipp: die örtliche Verbraucherzentrale befragen![]()


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) hat sich vor einer Weile eine neue Küche gegönnt. Es ist keine supermega High-Tech Küche, aber 7.500€ sind ja auch nicht unbedingt Peanuts. Das Ding wurde also ausgesucht, für gut befunden und direkt bezahlt. Lieferung sollte laut Küchenstudio in ca. 4 bis 6 Wochen erfolgen und einige Tage vor der Lieferung würde noch jemand anrufen um einen genauen Termin ausmachen. Tja, soweit die Theorie...
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