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Thema: Ab wann hat man Anspruch auf Kaufpreisminderung?

  1. #1
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    Ab wann hat man Anspruch auf Kaufpreisminderung?

    Hallo zusammen

    Bevor ich mich durch Milliarden von Google-Ergebnissen wühle frage ich mal hier nach, vielleicht weiß ja jemand bescheid.


    Sachverhalt...
    Eine mir gut bekannte Person (nennen wir sie mal Mutter ) hat sich vor einer Weile eine neue Küche gegönnt. Es ist keine supermega High-Tech Küche, aber 7.500€ sind ja auch nicht unbedingt Peanuts. Das Ding wurde also ausgesucht, für gut befunden und direkt bezahlt. Lieferung sollte laut Küchenstudio in ca. 4 bis 6 Wochen erfolgen und einige Tage vor der Lieferung würde noch jemand anrufen um einen genauen Termin ausmachen. Tja, soweit die Theorie...
    Am Montag fängt die 9. Woche an ohne das sich jemand gemeldet hätte und wie das so bei Müttern ist, wissen sie immer alles besser und schieben es auf die viiiiiiel längere Lebenserfahrung. Bei solchen Sachen denken sie aber, daß aussitzen besser ist als anzurufen und denen mal ordentlich Feuer unterm Ar... Popo zu machen.
    Deswegen hatte ich vor da am Montag anzurufen um mal nachzufragen, ob die noch alle Tassen im neuen Küchenschrank haben. Jetzt wäre es natürlich interessant zu wissen (als Druckargument), ob und ab wann man Anspruch auf Kaufpreisminderung hat bzw Rückerstattung eines Teil des Kaufpreises hat. Desweiteren würde mich interessieren ob man, falls es Komplikationen gibt, komplett vom Kauf zurücktreten kann und den vollen Kaufpreis zurückerstattet bekommt. Die Küche wurde zwar noch nicht geliefert, aber einige Teile wurde angepasst, womit also bereits eine Leistung erbracht wurde. Kann das Küchenstudio hier einen Teil des Geldes einbehalten?
    Kann man diese Fragen eigentlich pauschal beantworten -weil gesetzlich klar geregelt-, oder ist das eher direkt was für den Anwalt?

    Danke schon im Voraus
    Geändert von phpBuddy (18.08.2007 um 15:47 Uhr)

  2. #2
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    Hi Andreas,

    schwierige Sache, ist ja kein 08/15-Kaufvertrag nach Fernabgabengesetz ...

    Grundsätzlich hat ein Händler zwei Versuche frei, um nachzubessern, ehe der Käufer Anspruch auf Minderung (= Rabatt) oder Wandlung (= Rückgabe der Sache und Erstattung des Kaufpreises)
    Zur Nachbesserung kann der Kunde natürlich (angemessene) Frist setzen, logisch!

    Und so eine Küche ist ja wahrscheinlich zumindest teilweise "individuell" gefertig, dadurch verschlechtern sich die Rechte des Käufers erst mal prinzipiell.

    Auf jeden Fall erst mal die AGB des Küchenstudios genau studieren, was da so zum Thema "Verzug" drin steht. Ob diese AGB dann letztendlich juristisch einwandfrei sind, ist natürlich wieder eine andere Frage ...

    Tipp: die örtliche Verbraucherzentrale befragen

  3. #3
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    Verzug ist ein gutes Stichwort und dann wäre da die Frage des Schadenersatzes, wenn denn ein Schaden entstanden ist.
    Was steht denn im Vertrag bezüglich Leistungsdatum?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #4
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    Hallo ihr beiden, Danke für Eure Antwort.
    Einzelheiten vom Vertrag kenne ich noch nicht, da ich ihn bisher nicht gelesen habe. Im Prinzip kenne ich nur den Kaufpreis und was als Liefertermin genannt wurde, aus Gesprächen mit meiner Mutter.

    Was die Frage nach dem "Schaden" angeht. Nun, zum einen sind da sicher verlorene Zinsen über die Kaufsumme. Sollte es zum Rücktritt vom Vertrag kommen, hätten die 7.5k € auch 8 Wochen Zinsen auf dem eigenen statt dem Küchenstudio-Konto einbringen können. Dazu kommt noch eine selbstverschuldete (?) Einschränkung im Alltag. Da meine Mutter ja davon ausging das die Küche binnen der genannten max. 6 Wochen geliefert wird, hat sie schon mal vorsorglich weitestgehend die Schränke leer geräumt, damit man die alte Küche schnell abbauen und die neue aufbauen kann. Somit sind die meisten Sachen seit etwas mehr als 2 Wochen in Kisten in einem anderen Zimmer verstaut. Es wurden auch schon die benötigten Installateur-Arbeiten vorgenommen, da die Wasser Zu-/Abläufe versetzt werden mussten für die neue Küche - die alte Küche wird also mit einem Provisorium genutzt. Diese Arbeiten wurden scheinbar auf anraten des Verkäufers durchgeführt, der während der Planung am Computer im Küchenstudio meinte, daß man das ja schon mal beizeiten machen sollte, bevor die Küche geliefert wird.

    Ich werde meine Eltern morgen eh besuchen gehen, dann schau ich mir den Vertrag mal genau an. Vielleicht gibt das dann mehr Aufschluß darüber, wie mit dieser Trödelei umzugehen ist.

  5. #5
    TP-Veteran Marco hilft, wo's geht Marco hilft, wo's geht Marco hilft, wo's geht Avatar von Marco
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    Warum nicht erst mal dort anrufen?
    Sollte das Telefongespräch nicht zum gewünschten Ergebnis führen,
    würde ich direkt schriftlich eine angemessene Frist setzen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Marco Beitrag anzeigen
    Warum nicht erst mal dort anrufen?
    Sollte das Telefongespräch nicht zum gewünschten Ergebnis führen,
    würde ich direkt schriftlich eine angemessene Frist setzen.
    Hallo Marco,

    das schrieb ich doch oben, das ich am Montag (morgen) dort ml anrufen werde um friedlich und freundlich zu erfahren was da so lange dauert. Für dieses Gespräch wäre oben besprochenes aber interessant zu wissen, nur falls sich das Telefonat in eine unerfreuliche Richtung entwickelt.

  7. #7
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    Dritte ...
    Hallo Andreas,

    die meisten Küchenstudios verkaufen ja keine eigenen Küchen, sondern Produkte Dritter. Und hier liegt meistens der Hund begraben. Kommt der Dritte in Verzug und es ergeben sich hieraus Lieferverzögerungen, dann hat man da meist erstmal recht wenige Möglichkeiten.
    Das steht auch meistens so in deren AGB. Oft steht da auch noch was von 2 Monaten ... bla bla.
    Was kann man nun machen ...
    Rücktritt? Ok, wäre ggf. möglich aber da ist ja auch noch die Sache der indiv. angepassten Teile, zumindest für die müssen die Kosten übernommen werden.

    Ich würde da nun erstmal ruhig in das Gespräch gehen und die Lage erklären und den Verkäufer eher dahin bewegen, dass er sich der Sache richtig annimmt und beim Hersteller Gas macht.

    Leider ist das im Möbelbereich nicht ungewöhnlich, aber was will man machen ...
    Gruß Mark

    webcreate IT SOLUTIONS
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  8. #8
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    Aloha

    Gestern kam ich nicht dazu dort anzurufen, habe das aber heute mittag nachgeholt. Nachdem ich der netten Tante kurz den Sachverhalt erklärt hatte meinte sie, daß sie sich an's Telefon klemmen will um zu klären an was es hängt und ruft mich anschließend zurück. Nach gut einer Stunde habe ich noch nichts gehört und wollte schon etwas verbittert erneut dort anrufen, als auf einmal das Telefon klingelte.
    Die nette Lady hat tatsächlich Wort gehalten und rief zurück. Offensichtlich gab es da wirklich eine Schlamperei, wodurch diese Verzögerung zustande kam. Sie hat mir dann versichert das sich jemand bis spätestens diesen Freitag mit meinen Eltern in Verbindung setzt um einen Liefertermin für nächste Woche auszumachen.
    Dann hat sie mich noch verblüfft, weil sie von sich aus meinte, daß sie (das Küchenstudio) als Zeichen der Entschuldigung meinen Eltern einen Besteckkoffer "Kent" zukommen lassen werden.
    Kent kenne ich nicht, aber einem geschenkten Gaul schaut man nicht in's Maul. Nachdem dann alles geklärt war habe ich erst mal Google gefragt was Kent für einer ist. Fündig geworden bin ich dann bei WMF

    Alles in allem doch noch ein Happy End, wenn die sich wirklich bis Freitag melden. ...und wehe dann passt irgend etwas mit der Küche nicht.


    p.s. Für mich springt dabei ein Sauerbraten von der Mutter raus den ich energisch eingefordert habe, als Dank für's dort anrufen.

  9. #9
    TP-Veteran ratze bringt sich richtig ein ratze bringt sich richtig ein Avatar von ratze
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    Na also... warum denn erstmal so lange herumhampeln ("Anwalt", "Kaufpreisminderung", "Schaden", ...), lieber mal kurz anrufen. Die ganze Aufregung hättet ihr euch sparen können.

    Ich selbst hasse es, zum Beispiel über zehn Ecken zu hören, dass irgendein Kunde nicht mit meinen Leistungen zufrieden war, obwohl er mir das zuvor gesagt hat. Warum ruft er mich nicht einfach an?!? Warum kann man sowas nicht einfach persönlich klären - zu seinem Vorteil? Wenn das tatsächlich nicht klappt, kann man sich als Kunde immer noch Gedanken machen...

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