weiterlesen bei IT-Rechtsinfo und bei Bremen IT+MedienDie Richter des LG Köln entschieden mit Datum vom 20.06.2007 (28 O 798/04) über die Frage der Schutzfähigkeit von Internet-Webseiten. Insoweit hatte ein Unternehmen das Layout und die Gestaltung einer fremden Webseite fast eins-zu-eins übernommen. Die Richter stellten fest, dass zwar aus urheberrechtlicher Sicht das Erreichen einer schöpferischen Höhe ggf. nicht vorliege, jedoch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ein Ausnutzen fremder Leistung und damit ergänzender Leistungsschutz bestehe:
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