ist doch nur noch verrückt, finde ich![]()
Virtueller Wohnungseinbruch:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...517567,00.html
ist doch nur noch verrückt, finde ich![]()
lustiger Artikel.![]()
Seit dem "Stasi 2.0" aktuell ist, finde ich das garnicht mehr lustig.
Wieso, ich finde es fair. Ist das gleiche wie wenn du ne online Bank hackst. Ist zwar online, aber immer noch ne Bank. Der "bestohlene" Typ hatte ja auch einen ordentlichen Geldverlust!
deviantart.com
"Das schwächere Geschlecht ist das stärkere wegen der Schwäche des stärkeren für das schwächere." - Greta Garbo
Seh ich so wie Hausmaster. Das Internet ist ja kein rechtsfreier Raum.
Kommt drauf an, würde ich sagen.
Phising, also das fischen von Passwörtern ist kriminell, das sehe ich ein.
Was diese sich lustig anhörende Meldung nur streng gesehen sehr beängstigend macht ist in meinen Augen, dass er virtuelles Gut geklaut hat.
Hier sieht die Meinung von User zu User anders aus.
Wie ist es denn zum Beispiel, wenn ich mich fotografieren lasse?
Wenn ich diese nämlich im Internet verwenden will, muss ich das im Vorfeld schon mit dem Fotografen abklären und bezahle dafür konsequenterweise viel mehr.
Wenn ich das nicht im Vorfeld kläre und verwende es im Internet, dann droht mir wahrscheinlich schon Knast oder auch "nur" eine Geldstrafe.
Wie ist es denn jetzt aber mit ganz harmlos wirkenden Bildern?
Zum Beispiel ein Avatar im Forum?
Oder Videos?
Nehmen wir mal ein Video als Beispiel. Da rast jemand mit 300 km/h auf einem Motorrad und filmt es. Das Video soll wohl schon 2 Monate drin sein.
Das was der Typ macht, also 300 Sachen durch ne Landstrasse knattern, ist illegal.
Aber wen würdet ihr jetzt für das Video verantwortlich machen?
Den Ghostrider?
Denjenigen, der das Video reingestellt hat?
Den Anbieter, der seinen Mitgliedern die Möglichkeit gibt, Videos hochzuladen?
Keinen, weil das Video legal ist?
http://www.bendecho.de/c97579e8f5-300-kmh-ghostrider
Nun, das ist eine ganz andere Frage. Hier haben wir es zwar mit virtuelles Gut zu tun, aber virtuelles Gut, das echtes Geld gekostet hat.
Wenn ich dir deine U-Bahn-Monatskarte klaue, habe ich im Grunde genommen ein Stück Papier, das ein Bruchteil von einem Cent wert ist. Dass die Karte selbst nichts wert ist, ist egal: die Karte erlaubt es mir, eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, für die du Geld ausgegeben hast, und das ist es, was hier zählt.
In diesem Fall also auch. Da hat sich einer im Grunde genommen nur einige wertlose Daten geklaut. Doch diese Daten erlauben es ihm, bestimmte Dinge zu tun, für die jemand anders Geld ausgegeben hat.
Das ist ganz was anderes, als ein Video hochzuladen, auf dem ein Raser zu sehen ist. Was auch immer das ist, kann man es nicht als Diebstahl bezeichnen.
hi,
na zum thema phishing hab ich da eine andere ansicht, allein das "sammeln" der daten sehe ich als noch nicht kriminell an, erst das ausnutzen der gesammelten daten.
ich kann auch noch nicht belangt werden, wenn ich sommer mal an alle türen klopfe und plötzlich ist da eine auf, wenn ich dann hineingehe und mir etwas rausnehme dann schon, auch wenn es ein virtueller tisch ist, dessen eigentum nicht mir gehört
der ghostrider ist den schweden wohlbekannt, aber wenn mich nicht alles täuscht ist dort die rechtslage, dass sie ihn auf frischer tat erwischen müssen. wenn ich mich noch an das video in einer sportsbar erinnere, ist das bei dem halsbrecherischen fahrstil wohl fast unmöglich. angeblich hat er auch eine "europa-tour" gemacht, wie es da aussieht weiß ich nicht, aber mit seinem nummernschild aus schweden wir er bestimmt nicht gefahren sein.
aber wissen wir ob es auf dem video wirklich der ghostrider ist?
fuhr er wirklich 300 km/h nur weil es auf einem digitalen tacho stand?
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