Ich denke mir, dass solch ein Urteil außer Juristen wohl kein Mensch mehr versteht.![]()
Gruß
Alexander
Eine Studentin, die Latein-Übersetzungen aus Lateinbüchern auf Ihrer Website präsentierte wurde nun von einem Anwalt, im Namen einer Verlagsgemeinschaft, abgemahnt. Gegen welches Gesetz die Schülerin verstoßen haben soll, geht aus dem Urteil eines Landgerichtes allerdings nicht hervor, berichtet der Dienst Abmahnungswelle.de.
Laut Aussagen auf der Mailingliste NETLAW baut das Urteil auf folgende rechtliche Grundlagen auf:
"Das Veroeffentlichen im Internet von Uebersetzungen aus Schulbuechern
betrifft die gesetzlichen Grundlagen nach dem UrhG:
a) unerlaubte "oeffentliche Wiedergabe".(nicht-koerperliches
Verwertungsrecht § 15 Abs. 2 und 3)
b) unerlaubte Veroeffentlichung einer unerlaubten Uebersetzung des
Originals (Bearbeitung und Umgestaltung §§ 23, 3 )
c) unerlaubte Vervielfaeltigung (§ 16)
Zwar wurde in den Schulbuechern zur Uebersetzung aufgefordert, aber
nicht angeregt, diese dann im Internet zu veroeffentlichen.
Da keine Einwilligung der Rechteinhaber in die Veroeffentlichung der
Uebersetzung vorliegt, ist die Verwertung unzulaessig vorgenommen
worden."
Zudem musste die Studentin eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, die sie zu Gebühren von 585,22 Euro verpflichtet sowie zu einer Vertragsstrafe von 5500 Euro, falls der Verlag Übersetzungen von Ihr findet.
Ich denke mir, dass solch ein Urteil außer Juristen wohl kein Mensch mehr versteht.![]()
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Alexander
Bei solchen Geschichten drängt sich mir manchmal die Frage auf, ob Juristen wirklich noch zur Gattung "Mensch" gehörenOriginal geschrieben von Kafkaesk
Ich denke mir, dass solch ein Urteil außer Juristen wohl kein Mensch mehr versteht.![]()
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Alexander![]()
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