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Thema: rentenversicherung auszahlen lassen

  1. #1
    TP-Insider joextra ist auf einem guten Weg
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    rentenversicherung auszahlen lassen

    wie jeder bin ich, seit dem ich arbeitnehmer war, in der deutschen rentenversicherung. seit meiner selbständigkeit, habe ich da nichts mehr eingezahlt und mich stattdessen privat versichert. ich habe in der rentenversicherung nur ein paar tausend €, und das was ich in 30-40 jahren da bekomme ist schlicht gesagt ein witz. und wenn man die inflation bedenkt, ist das geld bis dahin kaum noch etwas wert. deswegen habe ich mich gefragt, ob man das geld auszahlen lassen kann. ist das möglich?

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Hab ich noch nie gehört...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    ist das möglich?
    Gut, dass du mich dran erinnerst. Ich muss den Antrag nämlich auch noch stellen.
    http://www.deutsche-rentenversicheru...eitraegen.html

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  4. #4
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    Hmm, nur weil man sich selbständig macht scheidet man doch nicht ohne Anspruch aus dem Versicherungsleben aus, oder?
    Was ist wenn man wieder AN wird???
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  5. #5
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    Hmm, nur weil man sich selbständig macht scheidet man doch nicht ohne Anspruch aus dem Versicherungsleben aus, oder?
    du hast einen Anspruch auf die Rente auch nach dem Ausscheiden. Allerdings wird dieser Anspruch sehr niedrig sein, weil du kaum etwas eingezahlt hast. Man kann sich die eingezahlten Beträge also besser auszahlen lassen und selbst anlegen im Rahmen der privaten Vorsorge.
    Wenn man wieder AN wird ist man auch wieder rentenversicherungspflichtig und es werden auch wieder Beiträge in die RV fällig. Man sollte sich also sehr gut überlegen, ob man die Rückerstattung wählt oder nicht.

    In meinem Fall weiß ich definitiv, dass ich keiner rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung mehr nachgehen werden und da man mindestens 5 Jahre eingezahlt haben muss um Rente zu bekommen würden meine bisher geleisteten Rentenbeiträge in Luft aufgehen. Insofern macht es bei mir Sinn diese auszahlen zu lassen. In anderen Fällen sollte man sich dies natürlich überlegen.

    Gruß
    Sven
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  6. #6
    TP-Insider joextra ist auf einem guten Weg
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    @Sven
    danke für den link

    ich weiß zwar nicht ob ich irgendwann man wieder AN werde, aber ich finde das es sich eher lohnt dieses geld privat zu investieren. da hat man mehr davon.

  7. #7
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    Hab' mich mal ein bisschen schlau gelesen. Eine Rückzahlung scheint nur möglich unter bestimmten Voraussetzungen
    http://www.deutsche-rentenversicheru...html__nnn=true

    In deinem Fall dürfte das also nicht gelten, da du dich freiwillig versichern könntest. Genaueres sagt dir aber sicherlich die Rentenversicherung selbst. Bin kein Fachmann auf dem Gebiet.
    Geändert von SvenWeb (15.02.2008 um 16:59 Uhr)
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  8. #8
    TP-Insider joextra ist auf einem guten Weg
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    ich kann es ja trotzdem mal versuchen. aber hab noch ein paar fragen an dich. vielleicht kannst du mir diese noch beantworten (wie es bei dir war):
    1. wie lange dauert den die bearbeitung?
    2. wird das geld nach bewilligung schnell überwiesen?

  9. #9
    TP-Veteran max.m lebt für das TP und seine User max.m lebt für das TP und seine User max.m lebt für das TP und seine User max.m lebt für das TP und seine User max.m lebt für das TP und seine User max.m lebt für das TP und seine User Avatar von max.m
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    Zitat Zitat von joextra Beitrag anzeigen
    wie es bei dir war
    Zitat Zitat von Sven
    Gut, dass du mich dran erinnerst. Ich muss den Antrag nämlich auch noch stellen.

  10. #10
    TP-Insider joextra ist auf einem guten Weg
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    ups, hab ich überlesen

    Es gibt folgende Möglichkeiten der Beitragserstattungenie Beitragserstattung an Versicherte, die

    nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben.
    das ist ja mal total bescheuert. eigentlich müsste es doch genau anders rum sein.

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