Wurde Zeit. Sehr schön.
aus der heutigen taz -> weiterlesenSchluss mit überhöhten Anwaltskosten
Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, dass überteuerte Abmahnungen verhindern soll. Eine einfache Urheberrechtsverletzung soll mit nicht mehr als 100 Euro belangt werden können
das ist doch nett![]()
Klick
offizielle Gesetzentwurf
Fehlt nur noch die Verkündung im Bundesgesetzblatt
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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#.Viele Grüße - Andreas
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Wobei man nicht vergessen darf, daß nur die Anwaltskosten gedeckelt werden. Die Zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen sind davon nicht betroffen.
Ne Abmahnung kann so immer noch in der Summe einen Tausender oder mehr kosten..
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
Was ist denn mit einfacher Urheberrechtsverletzung gemeint?
EDIT: Man hätte den Artikel lesen sollen![]()
- Wie sieht's mit nicht-lizenzierter Hintegrundmusik in Videos aus? Auch "einfach"?
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