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27.06.2008, 21:21
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#1
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TP-Moderator
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Wuppertal
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Webradio über VPN legal?
Hallo zusammen,
wir wollen ein paar Streamingserver sowie dazu passende Clients zum Streamen von Webradio (also Musik und manchmal auch etwas Laberei) austesten.
Um dabei möglichst viele Konstellationen zu testen, hatten wir vor, dass wir mehrere testwillige Leute zusammentrommeln (so etwa 12 Personen), die sich per VPN auf den Server einwählen und der Webradioserver auch nur über diese VPN-Verbindung erreichbar ist.
Da wir wie gesagt nur testen wollen, möchten wir jetzt nicht für teures Geld eine GEMA-Lizenz beantragen, wenn wir dann voraussichtlich erst frühestens ab November regelmäßig senden. Irgendwo habe ich gelesen, dass man keine Lizenz für private Vorführungen braucht.
Diese 12 Leute sind alle aus dem engeren Freundes- und Verwandtenkreis und könnten nur über eine Virtuelle PRIVATE Verbindung der Musik lauschen, also müsste das doch eigentlich auch Lizenzfrei sein?
Denn jemand ohne Zugangsdaten kommt nicht drauf und die Zugangsdaten können auch nicht von zwei verschiedenen Personen gleichzeitig genutzt werden, will heißen, Missbrauch der Daten ist nahezu ausgeschlossen.
Wir senden ja auch eher unregelmäßig, meistens nur dann, wenn wir wieder mal was an der Konfiguration geändert haben oder jemand ein neues Programm austesten will.
Danke schonmal
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Chuck Norris darf während der Fahrt mit dem Busfahrer sprechen!
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27.06.2008, 22:55
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Nov 2007
Ort: München
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Nunja, wer soll dir denn nachweisen können, dass du ein Webradio betreibst, wenn nur deine VPN-Clients den Zugang haben.
...will sagen, nur du weisst von deiner Testinstallation.
Aber: Wenn du eh vorhast eine Lizenz zu erwerben, warum nicht gleich. Kostet auch nicht die Welt.
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27.06.2008, 23:28
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Wuppertal
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Auch wieder wahr 
Naja, der Streamingserver ist ja eh meistens zu Hause auf einer Virtuellen Maschine, da kann man eh nicht viele Leute bedienen, zeitgleich hören höchstens so 3-4 Leute von außen zu.
Eine GEMA-Lizenz hatte ich auch schon, die ist aber inzwischen abgelaufen und wurde auch vorerst nicht verlängert, bis wir ein gescheites System gefunden haben um zu senden. Und wenn ichs gefunden habe, werde ich es auf meiner Maschine im Strato-RZ installieren und wieder eine neue Lizenz beantragen.
(Btw: Weißt du eigentlich, was für ein Getuschel in der Nachbarschaft ausbricht, wenn Post mit Absender "GEMA Zentraldirektion München" halb aus dem überfüllten Briefkasten heraushängt?  )
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Chuck Norris darf während der Fahrt mit dem Busfahrer sprechen!
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28.06.2008, 00:37
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Nov 2007
Ort: München
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Habe auch gehört, dass die ein ziemlich restriktives Inkasso-Büro haben. 
Ich nehme meine Aussage mit " kostet nicht die Welt" auch wieder zurück: Die 30,- EUR sind ja PRO MONAT? Habs gerade im Lizenzshop mal durchgespielt.
Das auf GEMA-Lizenzen nur 7% USt. drauf sind, hab ich auch noch nicht gewusst.
Ich stell mal noch eine Frage in den Raum:
Was macht eigentlich die GVL?
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28.06.2008, 01:44
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2008
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Zitat:
Zitat von fuchzga
Habe auch gehört, dass die ein ziemlich restriktives Inkasso-Büro haben. 
Ich nehme meine Aussage mit " kostet nicht die Welt" auch wieder zurück: Die 30,- EUR sind ja PRO MONAT? Habs gerade im Lizenzshop mal durchgespielt.
Das auf GEMA-Lizenzen nur 7% USt. drauf sind, hab ich auch noch nicht gewusst.
Ich stell mal noch eine Frage in den Raum:
Was macht eigentlich die GVL?
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Die 7% ergeben sich aus dem UstG. Alles was aus Urheberrechtsabgaben rührt, hat den verminderten Satz. So z.b. auch Kinokarten.
Die GVL ist einer von vielen Verwertungsgesellschaften. Jeder Fernsehsender, jede Zeitung, jeder Radiosender, jeder Veranstalter, etc. muss an verschiedene Verwertungsgesellschaften einen Betrag abführen, der dann an die Mitglieder der Verwertungsgesellschaften verteilt wird. Das sind dann Autoren, Kameraleute, Regisseure, Sänger, etc. Aber auch Produzenten von PC's, Brennern, usw. müssen diese Abgabe zahlen.
Die Verwetungsgesellschaften werden vom Patent- und Markenamt überwacht und dürfen keine Gelder einbehalten, sondern müssen diese abzüglich Eigenkosten die entstehen komplett durchleiten.
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