Das Kölner Landgericht hat eine Klage gegen das Telekommunkationsunternehmen StarCom durch die Deutsche Telekom AG abgewiesen.

Diese forderte den Verzicht der Farbe Mangenta in den Werbeprospekten des Münchner Unternehmens. Dieses sah, wie auch das Gericht, die Farbe allerdings nur als eine Grundfarbe und nicht als kennzeichnende Farbe an.

Die Deutsche Telekom AG hatte schon öfters gegen die Verwendung der Farbe Mangenta oder des "T"'s geklagt (wir berichteten).