Im Mittelpunkt der letzten Woche steht das Urteil des BGH zum Thema "datenschutzrechtliche Einwilligung". Der 8. Senat stellte fest, dass die von PayPal verwendete vermutete Einwilligung nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt. PayPal schreibt auf seiner Seite: "Bitte hier klicken, wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen wollen". Vielmehr sei erforderlich, dass der Nutzer ausdrücklich seine Einwilligung erkläre (etwa per Mausklick auf ein Kästchen). FAZIT: Sämtliche Einwilligungserklärungen auf Internetseiten sind daraufhin zu prüfen, ob eine konkludente Einwilligung erteilt wurde. Falls der Nutzer per Mauslick in die Datenverarbeitung einwilligt, so ist dies in Ordnung. Falls der Nutzer jedoch per Mausklick seine Einwilligung zurücknehmen kann, so ist dies datenschutzrechtlich NICHT ausreichend.
aus dem aktuellen IT-Rechtsinfo-Newsletter (merkwürdigerweise ist oben zitierter Text in der online-Ausgabe nicht enthalten )

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sind jetzt alle PayPal-Buchungen ungültig?
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