Die EU hat heute eine Verordnung zur Einführung der neuen TopLevelDomain .eu veröffentlicht. Demnach werden zum Beispiel Domains, zweiter Stufe unter Verwendung
von Alpha-2-Codes, die Länder bezeichnen, wie z.B. "de.eu" nicht zur Registrierung freigegeben.
Auch hat die Vergabepraxis "wer zuerst kommt"-Verfahren in "Windhundverfahren" umbenannt.
Markeninhaber sollen die Chance bekommen sich ihre Domains in der Vorabregistrierungsfrist
("sunrise period") zu sichern.
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