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Thema: Urteil: Webmaster haften für Gästebuch-Inhalte

  1. #1
    TP-System PortalNews ist auf einem guten Weg
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    Urteil: Webmaster haften für Gästebuch-Inhalte

    Laut einem Urteil des Landgerichts Trier (Aktenzeichen 4 O 106/00) ist der Betreiber einer Website für die Inhalte seines Gästebuchs verantwortlich. Zudem verpflichte er sich die Einträge regelmäßig zu kontrollieren und rechtswiedrige bzw. im aktuellen Fall beleidigende Einträge zu entfernen. Auch ein Haftungsausschluss (Disclaimer) sei hier nicht ausreichend. Bei einer privat betriebenen Seite würde allerdings eine Kontrolle im Abstand von einigen Wochen vollkommen ausreichen.

    Geklagt hatte ein Steuerberater gegen den Besitzer einer Website, in deren Gästebuch ihm Steuerbetrug und Geldwäsche unterstellt wurde. Die Angeklagten legten Berufung ein, diese wurde jedoch vom Oberlandesgericht Koblenz abgelehnt.


  2. #2
    Super Moderator Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Robert
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    Oh Oh Oh,

    da sollte man doch schon gehörig aufpassen....
    Vor allem sowas gilt dann sicherlich auch für ein Forum

    also benehmt Euch meine Lieben ..

    Gruss
    Robert
    Traum-Projekt.com weiterhin der "Klick zum Know-how"
    Dann bin ich ja froh, dass nun der erste Teil geschafft ist vom TP Relaunch.

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