Danke!
Wann besteht eine Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind im Impressum zu machen und wie ist dieses zu gestalten?
Kaum ein Thema wurde so oft diskutiert wie die Impressumspflicht und nur selten herrscht Einigkeit darüber, wann was wie in's Impressum gehört. Um Websitebetreibern mehr Rechtssicherheit zu geben, wurde nun ein Leitfaden zur Erstellung eines Impressum auf der Seite des Bundesministerium der Justiz veröffentlicht.
Leitfaden zur Impressumspflicht
#.Viele Grüße - Andreas
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Danke!
Und ich sehe mich gerade in meiner langjährigen Argumentation bestätigtDanke für die Info.
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
Und sehr schwach, dass es selbst das Bundesministerium der Justiz (erneut) nicht schafft, einen Leitfaden herauszubringen, der ein wasserdichtes Impressum zu erstellen möglich macht.
^^ Jo, sehe ich auch so, ehrlich gesagt fühle ich mich bei so einem "Leitfaden" einfach nur verarscht.Aha. Aber Danke, dass wir drüber gesprochen haben, Frau Zypries. Und dass Sie auch nochmal klarstellen, wozu die Impressumspflicht überhaupt gut sein soll:"Das Risiko einer Abmahnung lässt sich nicht vollständig vermeiden. Auch die nachfolgenden Erläuterungen können keinen absoluten Schutz davor bieten, wegen fehlerhafter Angaben rechtmäßig abgemahnt zu werden, denn letztlich beurteilen die Gerichte, ob im Einzelfall eine Rechtsverletzung vorliegt oder nicht."Wenigstens mal *eine* deutliche Aussage, da erübrigt sich jeder weitere Kommentar..."Unternehmen haben ein erhebliches Interesse daran, die erforderlichen Informationen über andere Marktteilnehmer zu erlangen, um ein wettbewerbsrechtlich einwandfreies Verhalten durchsetzen zu können"
Ich weiss es doch auch nicht.
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Sodele, das heisst wenn ich kein Impressum mit Telefonnummer anlege kann ich Probleme bekommen -.-'
Juhu, und was ist wenn ich mit Telefonanrufen bombadiert werde? ich hab nur ein handy -.-'
Naja, solange nicht einer mit nem Knüppel hinter einem steht und Schläge androht, sollte man sich keine Internetseite basteln, ist ja keiner gezwungen, eine zu haben. Möchte man trotzdem eine haben, so muss man sich halt leider an die Spielregeln halten.
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
keine 10 Tage alt, der Leitfaden des Justizministeriums und schon wieder überholt
weiterlesenDer Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 16. Oktober 2008 entschieden, dass die Angabe einer Telefonnummer im Impressum nicht zwingend notwendig ist. Jedoch reicht die Angabe der E-Mailadresse allein auch nicht aus, um den rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden. (...)
4. Fazit
Die Aussage des EuGH ist klar: Ein Dienstanbieter im Internet muss in seinem Impressum zusätzlich zur E-Mail eine weitere Möglichkeit der Kontaktaufnahme angeben. Diese Kontaktaufnahme muss schnell erfolgen können und eine unmittelbare Kommunikation (d.h. ohne Zwischenschaltung von Dritten) zwischen Verbraucher/Nutzer und Dienstanbieter ermöglichen. Es muss jedoch nicht zwingend die Telefonnummer sein.
Das ist echt genial. Auf Anfragen muss innerhalb von 30 bis 60 Minuten geantwortet werden! Ohne Zwischenschaltung eines Dritten. Was bedeutet, dass jeder der eine geschäftliche Internetseite betreibt und seine Telefon- oder Faxnummer nicht angibt, mindestens alle 60 Minuten den Posteingang seines Kontaktformulars checken muss. Also schön nachts immer jede Stunde den Wecker stellen und erstmal im Halbschlaf Anfragen von Kunden und Abmahnern beantworten.
Ohne Internetzugang darf man dann auch keine Ausflüge mehr machen oder in den Urlaub fahren, denn spätestens alle 60 Minuten muss ja das Postfach überprüft werden.
Aber man kann ja auch nachwievor eine Telefonnummer angeben. Dann natürlich schön das Telefon nachts neben Kopf stellen, damit man auch unmittelbar mit Anwälten reden kann, die einem schon mal auf die bevorstehende Abmahnung wegen irgendwelchen Nichtigkeiten hinweisen wollen.
Ich ziehe bei mir jedenfalls immer öfters den Stecker aus dem Telefon. Ich bin den ganzen Belästigungen inzwischen wirklich überdrüssig.
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