Hi,
bin zwar kein Anwalt, kann aber google bedienen
diese Seite "sagt" folgendes dazu:
noch mehr hier...
Im privaten Rahmen darf ich doch kopieren?
Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch sind gemäß § 53 Abs. 1 UrhG ausnahmsweise zulässig. Der privaten Vervielfältigung von CDs sind aber enge Grenzen gesetzt. Im einzelnen ist zu beachten:
Es dürfen immer nur einige wenige Kopien angefertigt werden.
Zulässig ist die Vervielfältigung nur für den privaten eigenen Gebrauch, wozu auch noch der Gebrauch durch Familienangehörige oder enge Freunde zählt.
Die Vervielfältigung ist nur zulässig, wenn der private Gebrauch auch tatsächlich bezweckt ist. Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Vervielfältigung von vornherein mit der Absicht geschieht, die Kopie zu verkaufen, zu tauschen oder zu verschenken.
Gemäß § 53 Abs. 1 S. 2 UrhG ist es zwar zulässig, die Kopie durch einen anderen herstellen zu lassen. Dieser darf aber stets nur auf Bestellung und darüber hinaus auch nur unentgeltlich tätig werden. Anders als beispielsweise beim Kopieren von Printmedien in Copyshops dürfen aus dem Kopieren von CDs also keine Einkünfte erzielt werden.
....![]()


LinkBack URL
About LinkBacks
,
Zitieren

