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Thema: Hilfe bei freenet Widerruf

  1. #1
    TP-Newbie Suzzio macht alles soweit korrekt
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    Hilfe bei freenet Widerruf

    Hallöchen!
    Ich hoffe, dass ich hier richtig bin und mir jeman helfen kann. Ich hatte in einem Geschäft freenet abgeschlossen( am 28.1), weil mir der als BESTER Anbieter zur Zeit angepriesen wurde. Abends hatten wir bei Freunden mal gegoogelt und hab ein haufen neg. Sachen gelesen- also am 29.01 Widerruf geschrieben (Verkäufer hatte mir auch erzählt - widerspruch bis 2 Wochen) - steht ja auch im Widerrufs.... 2 Wochen. Gestern bekam ich nette Post von freenet mit folgendem Inhalt:
    Sehr geehrete Frau....
    wir haben Ihren Widerruf zur Kenntnis genommen, müssen Ihnen allerdings mitteilen, dass gemäß der Ihnen bereits zugegangenen Widerrufsbelehrung Ihrerseits nicht mehr möglich ist.
    Eine oder mehrere Gründe dafür könnten sein:
    -Widerrufsfrist ist abgelaufen
    -die erste Nutzung ist bereits erfolgt
    das Rechtsgeschäft kann Ihrer gewerbl. o. selbstständigen berufl. Tätigikeit zugerechnet werden
    -der Vertrag wurde in einem Ladengeschäft geschlossen

    Wir würden uns freuen....... unter der oben genannten Servicenummer...
    Die Nummer kostet 19-99 cent

    Habe gestern nochmals Widerruf über den Vertrag geschickt und die Bankeinzugsermächtigung auch widerrufen.

    Ist es richtig- dürfen die meinem Widerruf widersprechen?
    Ich war im Geschäft und die sagten rufen sie diew Nummer an
    SUPER
    Hat jemand Ertfahrung mit dem Widerruf bei freenet?

  2. #2
    TP-Insider Settler ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Settler ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Settler ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Settler ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Settler
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    Zitat Zitat von Suzzio Beitrag anzeigen
    Hallöchen!
    Ich hoffe, dass ich hier richtig bin
    nein
    und mir jeman helfen kann. Ich hatte in einem Geschäft freenet abgeschlossen( am 28.1), weil mir der als BESTER Anbieter zur Zeit angepriesen wurde. Abends hatten wir bei Freunden mal gegoogelt und hab ein haufen neg. Sachen gelesen- also am 29.01 Widerruf geschrieben (Verkäufer hatte mir auch erzählt - widerspruch bis 2 Wochen) - steht ja auch im Widerrufs.... 2 Wochen. Gestern bekam ich nette Post von freenet mit folgendem Inhalt:
    Sehr geehrete Frau....
    wir haben Ihren Widerruf zur Kenntnis genommen, müssen Ihnen allerdings mitteilen, dass gemäß der Ihnen bereits zugegangenen Widerrufsbelehrung Ihrerseits nicht mehr möglich ist.
    Eine oder mehrere Gründe dafür könnten sein:
    -Widerrufsfrist ist abgelaufen
    -die erste Nutzung ist bereits erfolgt
    das Rechtsgeschäft kann Ihrer gewerbl. o. selbstständigen berufl. Tätigikeit zugerechnet werden
    -der Vertrag wurde in einem Ladengeschäft geschlossen
    trifft etwas davon zu?
    Wir würden uns freuen....... unter der oben genannten Servicenummer...
    Die Nummer kostet 19-99 cent

    Habe gestern nochmals Widerruf über den Vertrag geschickt und die Bankeinzugsermächtigung auch widerrufen.

    Ist es richtig- dürfen die meinem Widerruf widersprechen?
    Ich war im Geschäft und die sagten rufen sie diew Nummer an
    SUPER
    Hat jemand Ertfahrung mit dem Widerruf bei freenet?

  3. #3
    TP-Newbie Suzzio macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Settler Beitrag anzeigen
    neintrifft etwas davon zu?
    Ja ich war in einem Geschäft wo verschiedene Anbieter vermittelt werden. Hatte den Verkäufer wegen evtl. Widerrufsrecht angesprochen und auf der Rückseite steht auch Widerspruch innerhalb 2 Wochen . Habe nichts gelesen und wurde auch nicht vom Verkäufer informiert, dass das Widerrufsrecht nicht für Ladengeschäfte gilt.

  4. #4
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    Hatte im Ladengeschäft abgeschlossen. IM Widerrufsrecht habe ich nichts gelesen ,dass das Widerrufsrecht nicht für Ladengeschäfte gilt. Habe den Verkäufer wegen dem Widerrufsrecht angesprochen- und er meinte innerhalb von 2 Wochen wären der Standart- hat aber wie gesagt er hat mich nicht darauf hingewiesen, dass es fürs Ladengeschäft nich gilt

  5. #5
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Wenn nicht aufgeführt ist, daß der Widerruf gemäß §312d BGB nur für Fernabsatzgeschäfte gilt, dann würde ich hier ein wirksam vereinbartes Widerrufsrecht auch für Ladengeschäfte sehen.
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

  6. #6
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    ja der steht drin - aber ich hatte den Verkäufer extra gefragt wegen evtl. Widerrufsrecht und er meinte innerhalb 2 Wochen gibt´s kein Ärger - kommt man da evt. trozdem raus

  7. #7
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    Man könnte das Widerrufsrecht als mündlich vereinbart sehen. Nur dann steht man vor dem Problem, der Beweisbarkeit..
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    -Dieter Nuhr

  8. #8
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    ja das mit der Beweisbarkeit sehe ich auch ein Poblem - die werden es im Geschäft abstreiten - aber für mich ist das Irreführung bzw, verarschen der Kunden

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