Für nur Blaulicht muss man nicht Platz machen, und selbst für beides... nicht um jeden Preis:
http://www.autobild.de/artikel/einsa...orn_35569.html
Da mich gerade fast ein Polizeiwagen auf die Hörner genommen hätte, mal ne Frage:
An einer größeren Kreuzung (4 Fahrspuren und 2 Strassenbahngeleise kreuzen) hatte ich grün und mich auf einen Radfahrer konzentriert, der etwas mühsam über die Schienen eierte. Im letzten Moment sah ich dann irgendwas Blaues von rechts ranschiessen und kam gerade noch rechtzeitig zum stehen - der Radfahrer übrigens auch.
Der Polizeiwagen hatte zwar Blaulicht eingeschaltet, aber kein Martinshorn. Dürfen die dann so (nicht gerade langsam) über ne rote Ampel donnern? Anders gefragt: wenn's gescheppert hätte, wäre ich dann der Blöde gewesen?
Gruß, der Michl
* * * if you want them to RTFM, make a better FM! * * *
Für nur Blaulicht muss man nicht Platz machen, und selbst für beides... nicht um jeden Preis:
http://www.autobild.de/artikel/einsa...orn_35569.html
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ja auch wenn die ihr Blaulicht und Martinshorn anhaben, muessen sie trotzdem auf den Verkehr achten. Das ist sicherlich eine Menge Stress.
Wie das aber nun ablaeuft, wenn ein Unfall entsteht, weiss ich nicht.
z.B. du bremst stark und ploetzlich an einer gruenen Ampel fuer ein Fahrzeug mit Sonderrecht und der Hintermann faehrt auf.
Wer ist Schuld? Schwierige Frage, da man ja eigentlich nicht haette scharf bremsen muessen.
Bisher habe ich das hier immer so gesehen, dass an Kreuzungen und unuebersichtlichen Stellen zusaetzlich das Martinshorn eingeschaltet wird und relativ langsam an die Stelle herangefahren wird. Bei einem Gespann aus Notarzt und RTW faehrt der Notarzt vor und blockiert die Kreuzung.Dürfen die dann so (nicht gerade langsam) über ne rote Ampel donnern?
Vielleicht waren die Polizisten so im Stress, dass sie versaeumten das Martinshorn einzuschalten? Ich stelle mir das jedenfalls echt hoellisch vor.
Das ist sicherlich eine sehr induviduelle Angelegenheit.Anders gefragt: wenn's gescheppert hätte, wäre ich dann der Blöde gewesen?
Ob nun nur Blaulicht oder mit Martinshorn spielt keine große Rolle, denke ich mal.
Gruss Guin
Mein Blog
Hätte auch ins Auge gehen können. Was wäre gewesen, wenn der Radfahrer nicht schnell genug von der Straße gekommen wäre?
Was wäre wenn da noch ein Rolli durch gefahren wäre, eine Mutter mit Kinderwagen...?![]()
Tja haette...
Es haette auch jedes Flugzeug abstuerzen koennen.
Ich bin der festen Ueberzeugung, dass die Polizisten die Kreuzung weit genug ueberblickt hatten und das sie auch langsamer waren, als es den Anschein erweckte.
Immerhin verlangen wir auch, dass sie in Null komma Nichts am Einsatzort sind. Da fahren sie nun mal ein bisschen schneller als der Otto-Normal-Buerger... aber sicherlich langsamer als mancher Raser.
An einigen Ampeln hier in Luebeck ist Rot fuer die Autofahrer nur so eine Art Empfehlung (aus Sicht der Autofahrer). Da muss man als Rad und Fußgaenger extrem aufpassen. DAS ist aus meiner Sicht schlimm und nicht ein Einsatzwagen, der rabiat waerend eines Einsatzes faehrt.
PS: kein Polizist moechte einen Menschen toeten.
Gruss Guin
Mein Blog
Trotzdem kann ich nicht verstehen das die das Martinshorn nicht an hatten... dafür gibt es ja die Regeln.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
nach nem Fläschchen Wein seh ich die Sache inzwischen so, daß ich Zeuge eines Einsatzstartes wurde - der Beifahrer hing am Telefon und der Fahrer hatte einen ähnlich verdutzten Blick wie ich ("ups - Martinshorn vergessen"...)
Keine Entschuldigung, aber ne Erklärung (bzw ein Versuch derselben)...
Gruß, der Michl
* * * if you want them to RTFM, make a better FM! * * *
Im ersten Augenblick ja, aber sobal der Puls runtergeht, nicht mehr.
Blaulicht bin ich hier auch gewohnt (Uniklinik neben dem Arbeitzplatz).
Martinshorn ist eine korrekte Schreibweise.
Gruss Guin
Mein Blog
Also das halte ich für unwahr!
Das Blaulicht kennzeichnet, dass das Einsatzfahrzeug im Einsatz ist.
Zumindest in Ö. ist das so geregelt:Per Definition ist ein Einsatzfahrzeug"nur dann ein Einsatzfahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Kraftfahrgesetzes (KFG), wenn und solange es Blaulicht und/oder Folgetonhorn führt und verwendet" (§ 2 Abs. 1 Z 25 StVO)
Und zu dem Fall vom Michl:Alle Straßenbenützer müssen einem herannahenden Einsatzfahrzeug Platz machen.
(§ 26 Abs 5 StVO).
Ich nehme mal an, dass es in D. ähnlich sein wird.Die Lenker von Einsatzfahrzeugen dürfen auch bei rotem Licht in eine Kreuzung einfahren, müssen jedoch vorher anhalten und sich überzeugen, dass dabei nicht Menschen gefährdet oder Sachen beschädigt werden. Wird eine Kreuzung durch Organe der Straßenaufsicht geregelt, müssen sie den Einsatzfahrzeugen „Freie Fahrt“ geben (§ 26 Abs 3 StVO).
_________-- - adicto otra vez - --
(¯`·.¸¸.·´¯`·.¸¸..¸¸.·´¯`·.¸¸..¸¸.·´¯`·.¸¸.·`¯)
Unterwasserrugby - der dreidimensionale Sport
http://de.wikipedia.org/wiki/Martinh...-Horn.E2.80.9C
In Deutschland aber nicht. Blaulicht ist nur zum absichern (36 StVO), Platz machen ordnet alleine blaulicht in Verbindung mit Martinhorn an (38 StVO).
Interessant. In dorintias deutschen Artikel steht:
Das stimmt ja dann auch nicht!?"Von 100 Fahrschülern lernen nur 40 den Grundsatz "Bei Blaulicht Straße räumen!"
_________-- - adicto otra vez - --
(¯`·.¸¸.·´¯`·.¸¸..¸¸.·´¯`·.¸¸..¸¸.·´¯`·.¸¸.·`¯)
Unterwasserrugby - der dreidimensionale Sport
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)