Theoretisch auf jeden Fall - das wurde in Bezug auf Strafverfolgung schon öfters durchgeführt.
Ob das aber auch auf auf Wunsch einer Privatperson gemacht wird - auch wenn zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, daß es sich um das eigene Handy handelt - wage ich zu bezweifeln...


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren

