Und du hast Recht. Ansonsten würde das z.B. auch bedeuten, daß man jedes Lied kommerziel nutzen könnte, solange man es nur selbst singt. Wäre es so, müsste sich Youtube doch gar nicht mit der GEMA zoffen![]()
Hallo,
Hab mal ne Frage zum Urheberrecht. Unser selbsternannter Fernsehkritiker hat einen Film erstellt. Dieser enthält 45min lang ausschließlich aufgenommenes Fernsehmaterial.
Hier ein Link zum Trailer: http://www.youtube.com/watch?v=AwuKsdP8Ie4
Er hat eben das Fernsehmaterial eines ganzen Tages zusammengeschnitten und ein wenig geordnet. Und verkauft diese DVD nun in seinem Onlineshop für 12,99€, also "kommerzielle Nutzung".
Nun wäre meine Frage: Warum kann ich abgemahnt werden, wenn ich das Schultheater-Video online stelle, wo GEMA-pflichtige Musik läuft (die wir für die Aufführung auch bezahlt haben), aber so jemand kann 45min 1:1 ebenfalls urheberrechtlich geschütztes Material auf ne DVD packen und es vermarkten?
Im Forum wird lapidar geantwortet, es wäre "Eigenschöpferischer Anteil." - Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sowas mit unserm Urheberrecht legal ist, oder?
Klärt mich auf- Vielen Dank schon mal,
Gruß Stefan![]()
Und du hast Recht. Ansonsten würde das z.B. auch bedeuten, daß man jedes Lied kommerziel nutzen könnte, solange man es nur selbst singt. Wäre es so, müsste sich Youtube doch gar nicht mit der GEMA zoffen![]()
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
"Dieses Video wurde aufgrund eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen entfernt. " - also keine ahnung, was das war.
ich denke mal, der "durfte das", weil er noch nicht erwischt wurde.![]()
"Functionless art is simply tolerated vandalism. We are the vandals."
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