Wir sind davon zwar (noch nicht) betroffen, aber in der aktuellen c't (15/02) steht etwas darüber ab Seite182.
Ein kurzer Auszug:Vielleicht bringt das schon mal etwas.... Der Konkurrent muss detailiert beschreiben, was ihm nicht passt. Enthält die Abmahnung etwa die schlichte Aussage 'die Angaben auf Ihrer Internetseite sind nicht ausreichend', so ist die Rüge wirkungslos. Betroffene sollten in einem solchen Fall schnellstmöglich ihr Impressum ändern...


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