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Thema: Serienabmahnung? Weitere Betroffene gesucht!

  1. #1
    CvH
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    Question Serienabmahnung? Weitere Betroffene gesucht!

    Hallo,

    ich habe eine Abmahnung erhalten und bin auf der Suche, ob es sich hier evtl. um eine Serienabmahnung handelt.
    Bitte melden Sie sich bei mir unter cvh@epost.de , wenn Sie ebenfalls wie folgt abgemahnt wurden:

    Anwalt: Frank Dohrmann, Osterfelderstr. 50, 46236 Bottrop
    Kläger: Bernd Gärtner, Krengelstr. 60, 46539 Dinslaken

    Außerdem empfehle ich jedem Abgemahnten, sich bei seiner zuständigen IHK (http://www.ihk.de) zu melden. Die IHKs führen solche Fälle bundesweit zusammen, wodurch Serienabmahnungen schnell erkannt werden können. Im Falle einer Serienabmahnung, ist es relativ sicher, dass man um die Zahlung der Gebühren herum kommt.

    Vielen Dank für jede Hilfe.
    Catharina von Hobe
    Ahrensburg bei Hamburg
    cvh@epost.de

  2. #2
    Sin
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    TP-Veteran Sin bringt sich richtig ein Sin bringt sich richtig ein Avatar von Sin
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    Wir sind davon zwar (noch nicht) betroffen, aber in der aktuellen c't (15/02) steht etwas darüber ab Seite182.

    Ein kurzer Auszug:
    ... Der Konkurrent muss detailiert beschreiben, was ihm nicht passt. Enthält die Abmahnung etwa die schlichte Aussage 'die Angaben auf Ihrer Internetseite sind nicht ausreichend', so ist die Rüge wirkungslos. Betroffene sollten in einem solchen Fall schnellstmöglich ihr Impressum ändern...
    Vielleicht bringt das schon mal etwas.
    Gruß
    Herr Sin

    Grundlagen des Postens

  3. #3
    CvH
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    Danke für die Info.
    Die Abmahnung ist sehr konkret: es geht darum, dass meine Preisangaben nicht die Mehrwertsteuer enthalten haben.
    Ich habe Widerspruch gegen die Anwaltsgebühren eingelegt. Das Verfahren läuft schon und ich suche Argumente gegen die zu erwartende Klageschrift.
    Das beste Argument wäre es, wenn ich tatsächlich andere Betroffene finden würde, da Serienabmahnungen von den Gerichten meistens als Gebührenschneiderei unterbunden werden.

    Gruß
    Catharina von Hobe

  4. #4
    CvH
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    Nein. Reicht leider nicht. Das geht nur in Verbindung mit dem Hinweis, dass sich das Angebot nur an gewerbliche Nutzer richtet, denn da ist diese Angabe laut Preisangabeverordnung ausreichend. Dieser Hinweis fehlte bei mir aber. Da habe ich nicht drüber nachgedacht, weil das für mich selbstverständlich war. Welche Privatperson beauftragt schon eine Agentur für die Erstellung eines Internet-Auftrittes???

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