prinzipiell schön, dass das nun endgültig geklärt ist (ich hab' das schon immer so gehandhabt)
interessant aber noch dieser Hinweis aus deinem Link:
Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass das Urteil nur bei komplettem Widerruf gelte. Wenn von mehreren gleichzeitig bestellten Waren nur ein Teil zurückgeschickt werde, müsse der Käufer die Hinsendekosten bezahlen, wenn sie im Bestellformular separat aufgeführt sind

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