Die haben echt zu viel Zeit!
Also eine Abschaffung vom Stundensatz per Gesetz?
Also ist es nicht zulässig, das ich meinen Stundensatz nenne, aber die Arbeit nicht abschätzen kann, da ich das ganze Ausmaß nicht kenne, dieses zu ermitteln dauert ja schon Stunden, wie viele? Vorher nicht klar zu definieren, maximal ein grober Rahmen kann genannt werde, aber damit kann der Kunde ja eben nicht "leicht selbst ermitteln".- den Preis für die Dienstleistung (sofern er bereits feststeht) oder
- einen Kostenvoranschlag oder die Einzelheiten der Berechnung, mit deren Hilfe der Leistungsempfänger den Preis leicht selbst ermitteln kann.
Auch die Angaben auf Anfrage kann interessant werden, wenn man die Kooperationsangaben bedenkt, hier nur mal an die bereits geschlossenen Geheimhaltungserklärungen zu denken, je nach deren Formulierung kann es schon zu entsprechenden Problemen kommen. Und wie schaut es aus, wenn sich eben solche erst in der Dienstleistung ergeben, also die Kooperationen?
Danke danke, mehr kann man dazu nicht sagen.![]()

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