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Thema: BlowUps - Was ist zu beachten

  1. #1
    TP-Greis Avatar von Philip Fuchslocher
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    BlowUps - Was ist zu beachten

    Irgendwie habe ich hierfür kein passenderes Forum mehr gefunden, seit PrePress & Print weg ist…

    Ich habe die Ehre neben der Gestaltung von einer Infobroschüre auch ein BlowUp für eine Außenwerbung zu gestalten. Das kreative ist weniger mein Problem, als das technische.

    An der Hauswand gibt es keine Halterungen an denen man irgendwas festmachen könnte. (Siehe Bild im Anhang). Was für mich interessant wäre:

    • Wie lässt sich so ein BlowUp am sinnvollsten platzieren?
    • Gibt es Möglichkeiten, das reversibel zu machen, so dass man das gleiche Blowup an verschiedenen Orten aufhängen könnte? (Vermutlich hier einfach mehrfach die Halterungen?)
    • Welche Sicherheitsbestimmungen gibt es zu beachten?
    • Gibt es sonstige Hürden, wie z.B.: Darf man überhaupt Haken o.Ä. einfach so in die Hauswand schlagen oder braucht es auch dazu Genehmigungen vom Bauamt oder sonstiger bürokratischer Einrichtung?


    Besten Dank für Anregungen
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    Geändert von Philip Fuchslocher (24.01.2011 um 14:58 Uhr)

  2. #2
    TP-Specialist Avatar von His.Master's.Voice
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    Hallo Philip,

    jede Aussen-, Fassadenwerbung ist beim örtlichen Bauamt genehmigungspflichtig. Selbst wenn man es nur drauf pinselt, muss hier z.B. die Werbeanlagensatzung der Stadt beachtet werden. Diese Regelungen wurden geschaffen, damit ein einheitliches Ortsbild gewahrt bleibt.

    Reversibel bedeutet hier z.B. eine Folie. Diese müsste aber entsprechend wind- und sturmfest abgespannt werden. Da wird es dann richtig complicated, welche technischen Hilfsmittel hier zugelassen sind. In good old Germany ist wirklich alles per DIN, EuropaNorm (EN), Richtlinie etc. geregelt. Und natürlich darf man da nicht einfach, irgendwelche Dübel reinklopfen. Das hängt von der Mauer-/Fassadenbeschaffenheit ab.

    P.S. Das wäre ja alles halb so schlimm. Aber hast Du dich auf die Bürgerproteste, Demos, Sitzstreiks vorbereitet, nur weil da eine seltene Mauerschnecke ihr Biotop an der Wand hat!
    Gruß HMV

  3. #3
    TP-Special Mod TP-Sponsor Avatar von Thomas
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    "Bau"Genehmigung ist bei > 1 m² Werbefläche Vorschrift, Details dazu beim örtlichen Amt (Bauamt, Gewerbeamt, Stadtbüro ... je nach Organisation dort ..)
    Sollte aber nicht dein Job sein, sondern der des Werbetreibenden, also Ladenbesitzers

    Befestigung: da sollte dir die Fa. weiterhelfen, die das BlowUp letztendlich produziert ... die müssten wissen, welche Befestigung für welche Art und Größe BlowUp geeignet ist

    Falls das Haus eine Eigentümergemeinschaft ist, braucht man eine Einwilligung der Eigentümerversammlung, weil Änderung der Außenfassade ... in diesem Fall am besten mit der (dann meist vorhandenen) Hausverwaltung reden, das müssen die organisieren, kann u.U. langwierig sein (Eigentümerversammlungen treten i.d.R. nur 1 x jährlich zusammen, meist im Frühjahr)

    Ansonsten ist der Hausbesitzer zu fragen und muss Einverständnis geben

  4. #4
    TP-Greis Avatar von Philip Fuchslocher
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    Danke für Eure Antworten. Das ganze ist ein Hotel, das Eigenwerbung an der Plakatwand macht. Von daher wäre die Sache mit dem Hausbesitzer geklärt. Habe das auf jeden Fall mal so mit einigen Preisen die ich recherchiert habe an den Kunden weiter gegeben. Ob und wie er damit umgeht ist dann letztlich seine Sache.

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