Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung der verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften, das heute, Dienstag, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, ist die letzte Hürde auf dem Weg zur elektronischen Signatur ausgeräumt worden. Wie das Bundesinnenministerium mitteilt ist damit eine elektronische Unterschrift gleichwertig zur konventionellen Unterschrift. "Das Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für den Online-Zugang der Bürger zu den Dienstleistungen des Bundes. Es ist daher ein wichtiges Element der eGovernment-Initiative der Bundesregierung.", so Bundesinnenminister Schily.<br><br>Ab 2003 können Steuererklärungen und andere Behördenangelegenheiten dann komplett online erledigt werden. Die e-Government-Initiative der Bundesregierung will so 350 Dienstleistungen der Behörden online stellen.
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