Der Münchner Rechtsanwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth hatte die Macher der Website der Gründen abgemahnt, da sich dort elektronische Postkarten (sog. E-Cards) ohne Authentifizierung des Absenders verschicken ließen. Darin sah Gravenreuth den Tatbestand des SPAM (unerwünschte Werbemails) erfüllt. Auslöser war eine anonym verschickte Karte an den, im Internet-Recht bekannten, Anwalt (<a href="http://www.4websites.de/news/artikel/580">wir berichteten</a>). Daraufhin Das hatte das LG München am 31. Juli 2002 eine einstweilige Verfügung gegen die Grünen erlassen.<br><br>"Der Vorgang war für die GRÜNEN insbesondere deswegen politisch so peinlich, da ihre Verbraucherministerin Frau Künast mit ihren Bemühungen gegen 0190-Dialer im Internet rechtlich vorgehen zu können, eine nach meiner<br>Ansicht politisch richtige Entscheidung getroffen hat. Durch eine 0190-Rufsperre kann man einen wirtschaftlichen Schaden bei Dialern ausschließen. Die dann noch verbleibende Belästigung durch Dialer ist die selbe wie bei Spamming", so Gravenreuth.<br><br>Das Urteil hatte unter Webmastern eine Diskussion hervorgerufen ob E-Card-Services oder auch die klassischen "Seite weiterempfehlen"-Dienste noch weiter ohne Authentifizierung angeboten werden dürfen.<br><br>Unserer Redaktion liegt inzwischen eine Einigung zwischen dem Münchner Anwalt und der Partei vor, laut welcher diese eine Absender-Authentifizierung in ihren Dienst integriert, und der Empfänger erst bestätigen muss, dass er die E-Card erhalten will. Ferner dürfen keine E-Cards mehr an die Adressen Gravenreuths gesendet werden und Absender-Informationen gespeichert werden.<br><br>Anbieter von E-Card-Services oder ähnlicher Dienste müssen sich nun Gedanken darüber machen, wie sie diese Dienste weiter anbieten wollen, um nicht wegen Spammings abgemahnt zu werden.