...Nach der neuen Regelung darf Software oder Hardware, die zur Umgehung von Kopierschutz-Systemen geeignet ist, zukünftig weder verkauft noch vertrieben werden.

Dass das Recht auf die Privatkopie unterlaufen kann, hat erst letzte Woche ein Fall gezeigt, in dem ein frustierter Käufer einer CD mit Kopierschutz diese nicht am Laptop abspielen konnte und anschließend von der Plattenfirma selbst den Tipp erhielt, es mit "Clone-Programmen" oder "entsprechender Software, die das Anhören möglich macht" zu versuchen....

Quelle: ORF

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