Also ich hab mal gehört, dass es da jede Menge Betrüger gibt, die nach sowas suchen und dir dann ne Strafe abknüpfen wollen.
Hi,
über die Impressumspflicht gibts hier ja schon eine Menge Beiträge. Aber wer prüft das eigentlich? Rechtsanwälte? Kann man sowas irgendwo melden? (hört sich jetzt etwas bösartig an, aber hat schon seinen Hintergrund). ;-)
viele Grüße
Nicole
Also ich hab mal gehört, dass es da jede Menge Betrüger gibt, die nach sowas suchen und dir dann ne Strafe abknüpfen wollen.
Gruß
Tobias
Sag einem Klugen einen Fehler, er wird erfreut und dankbar sein.
Ein Dummer sieht dich nur als Quäler und schnappt sofort beleidigt ein.
[Karl Heinz Söhler]
In die Richtung wollte ich auch erst antworten, aber Nice meint wohl eher, bei wem man entdeckte "Impressums-Verstösse" meldet. Rechtsanwälte? IHK? BND?![]()
Gruß, der Michl
* * * if you want them to RTFM, make a better FM! * * *
Ja, das meinte ich!Original geschrieben von webmichl
In die Richtung wollte ich auch erst antworten, aber Nice meint wohl eher, bei wem man entdeckte "Impressums-Verstösse" meldet. Rechtsanwälte? IHK? BND?![]()
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Und??? Wer weiß es?Die (TP)-Klasse!
eigentlich prüft das niemand...
es soll alles durch Seriösität dienen und deshalb wurde es Pflicht.
Solche "abmahngeile" Type wie der Gravenreuth oder wie der heißt sind schnell bei der Sache, denn die wittern Kohle und man wird verklagt...
Stelle mir vor, daß man da ganz einfach zu einem Anwalt gehen kann und sagen: XY hat die Impressumspflicht verletzt, dagegen möchte ich klagen, fertig aus.
Kann mir schon vorstellen, auf wen Nice es da abgesehen hat![]()
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Ich denke, das man einen Anwalt beauftragen kann den jeweiligen Seiteninhaber wegen Verstoßes gegen das Teledienstegesetzt abzumahnen.
Das der Abgemahnte dann die Arbeits-Kosten des Rechtsanwalts tragen muß ist natürlich selbstverständlich *g
Wo wir schon dabei sind: Leute... denkt an die Impressen (?) Eurer Kunden! Hier nochmal ein Link, der auf jeden Fall weiterhilft: LINK
MfG
Holger, der wuselmann
Wo kämen wir denn hin, wenn wir keine Träume mehr hätten? ™
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Wo kämen wir denn hin, wenn wir in Besprechungen keinen Spaß mehr hätten?
Projektmanagement für IT und Medien in Hamburg
Original geschrieben von wuselmann
Kann mir schon vorstellen, auf wen Nice es da abgesehen hat![]()
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Ich denke, das man einen Anwalt beauftragen kann den jeweiligen Seiteninhaber wegen Verstoßes gegen das Teledienstegesetzt abzumahnen.
Das der Abgemahnte dann die Arbeits-Kosten des Rechtsanwalts tragen muß ist natürlich selbstverständlich *g
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Schade, hört sich an als ob mich das dann doch was kostet. Wer weiß ob da überhaupt was zu holen ist. Dann krieg ich nicht nur NICHT meine Kohle, sondern hab auch noch Ausgaben. Das ist es mir dann doch nicht wert, denke ich.
wie ist die ursprüngliche Sache eigentlich ausgegangen ?
hat das Treffen in HH stattgefunden ?
Boykottiert NOKIA !
Ist es nicht paradox?? Da wird hier einerseits gemotzt und gelästert über Abmahnanwälte und dann erkundigt man sich hier, wie das von statten geht, wenn man selbst jemand eins auswischen will. die fetten smilies erklären alles ....
Generell ist es so, das ein wettbewerbsverstoß vorliegen muss. Das bedeutet, das der Wettbewerbsverstoß von einem Mitbewerber vorliegen muss. Allerdings setzt das nicht unbedingt eine regionale Verbundenheit voraus. sagte der BGH vor einiger Zeit. Normalerweise können solche Abmahnungen nur Wettbewerbsvereinigungen (Berufsverbände) durchführen. Es gibt aber auch Ausnahmen, auf die ich hier nicht eingehen kann und will. (§§ 1,3 und 13 oder in der Kante UWG)
Informationen findet man ausserdem auch bei uns im Portal oder unter www.anbieterkennzeichnungspflicht.de . Der Abgemahnte hat im Falle der berechtigten Abmahnung im Vorfeld die entsstandenen RA Kosten zu tragen. Bei einem solchen Verstoß wird in der Regel von einem Streitwert von ca 15.000 € ausgegangen. Macht ca. 700 € Gebühren für den RA. Nicht für den Verletzten....!!!.
Ausserdem ist das kein Rechtsmissbrauch um das mal klar zustellen. Sondern die Ausnutzung der besseren Rechtspositionen. Etwas anders sind eventuell (!!!) die Serienabmahnungen zu beurteilen.
MasterL
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