Der wohl bekannteste deutsche Anwalt im Internet-Recht, Günter Frhr. v. Gravenreuth Rechtsanwalt, hat wieder mal zugeschlagen. Wie der Nachrichtendienst Golem heute berichtet, hat der Münchner Anwalt die Website Joschka Fischers "joschka.de" auf Grund des dort angebotenen E-Card-Service abgemahnt. Beim Versenden der elektronischen Postkarten, war es möglich als Absender keine oder eine falsche E-Mail-Adresse anzugeben. Dadurch sah Gravenreuth den Tatbestand unerwünschter Werbung (SPAM) erfüllt.<br><br>Inzwischen haben sich die Grünen mit Gravenreuth geeinigt und eine Unterlassungserklärung abgeben. Auch die FDP mahnte Gravenreuth ab, da diese einen ähnlichen Service anbieten.<br><br>Grundsätzlich stellt sich nun die Frage ob Funktionen wie "Diesen Artikel weiterempfehlen" oder E-Card-Services in der jetzigen Form weiter betrieben werden können. Denn laut einem Urteil des Münchner Landgerichts, haftet nicht nur derjenige, der diese Mail versand hat, sondern auch der Anbieter des Service. Möglich wären solche Services nur noch durch eine Absender-Überprüfung, zum Beispiel, indem man angegeben Absender erst eine Überprüfungs-Mail zukommen lässt, welche dann einen Code oder einmaligen Link für den wirklichen Versand enthält. Dies macht die Sache jedoch für den Nutzer recht umständlich.
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