Viele Webseiten bieten erst einen vollen Zugriff nach der Angabe seiner Personalausweis-Nummer, welche mittels eines Algorithmus auf Echtheit überprüft werden. Ein Artikel darüber, wie eine solche Funktion unter ASP zu realisieren ist, erschien im ASP-Magazin ASPHeute und brachte dem Verfasser des Artikels "Christoph Wille" nun eine Abmahnung eines Herstellers und Betreibers eines Internet-Zahlungssystems ein.<br><br>Wille hatte in seinem Artikel kritisch darauf hingewiesen, dass dieser Alogorithmus auch der Gegenseite bekannt sei, und es dadurch eine Leichtigkeit sei, Personalausweis-Nummern zu generieren. Zusätzlich hatte er eine fremde Seite verlinkt, die ein solches Script anbietet. <br><br>Laut Abmahnung liegt damit ein Verstoß gegen das "Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz" vor. Ein von der Rechtsvertretung Willes in Auftrag gegebenes, und uns vorliegendes, Gutachten eines EDV-Experten bestätigt jedoch, dass das Erstellen gültiger deutscher Personalausweisnummern "für einen österreichischen Volksschüler, der das kleine Einmaleins und Addition beherrscht, mit Papier und Bleistift in sicherlich unter zehn Minuten zu bewerkstelligen". Weiter heisst es, dass ein Kontrollsystem, welches die Personalausweisnummer überprüft, "kein Lösungsansatz sein kann".<br><br>Hinzu kommt noch, dass der Autor des Artikels in Österreich wohnhaft ist, die klagende Firma jedoch in Deutschland ansässig ist.