Die Internetauftritt von Behördern der Bundesverwaltung müssen nun komplett saniert werden. Laut der "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz" müssen nun alle Internetauftritte und Multimedia-Stationen der Bundesverwaltung auch für behinderte Menschen zugänglich werden. <br><br>Das Gesetz schreibt vor, dass...<br><ul><li> für sämtliche multimediale Inhalte auch Ersatztexte bereitgestellt werden müssen</li><br><li> Texte/Grafiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden</li><br><li> Inhalte müssen plattformübergreifend und ohne zusätzliche Plugins verwertbar sein</li><br><li> Besonders bei HTML und CSS muss sich strikt an die geltenden Standards gehalten werden</li><br><li> Verzicht auf POP-Ups</li><br><li> Frames sind mit Namen zu versehen</li><br><li> Umfangreiche Meta-Daten </li><br><li> Einfache und übersichtliche Navigationselemente </li><br><li> ...</li></ul>Umgesetzt werden müssen die Regeln bis zum 31.12.2005. Zudem soll die Verordnung in regelmäßigen Abständen überprüft und überarbeitet werden um sie den aktuellen Standards anzupassen.<br><br>Doch auch Webdesigner die keine Webseiten für Behörden erstellen, sollten sich das gesamte Regelwerk anschauen um Webseiten die auch für behinderte Menschen zugänglich sein sollen, so weit wie möglich anzupassen.<br><br>Über barrierefreie Inhalte wurde in letzter Zeit vermehrt diskutiert, da laut dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Behinderten keine Nachteile im öffentlichen Leben entstehen dürfen.