Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wegweisendes Urteil gegen Abmahnvereine gefällt. Danach dürfen Unternehmen auch bei begründeten Werbeverstößen ihre Konkurrenten nicht mit einer Abmahnwelle überziehen. Vor allem dann nicht, wenn sie den Gegner allein mit hohen Prozesskosten in die Knie zwingen wollen und selbst nur einen Anwalt beschäftigen. <br><br>Branchenkenner gehen davon aus, dass den umstrittenen Abmahnvereinen mit dem BGH-Urteil eine wichtige Grundlage für ihre aggressive Vorgehensweise gegen Unternehmen entzogen wurde. "Normalerweise obliegt es den Geschäftsbetreibern, über das Maß an Moral und Ethik im Wettbewerb zu entscheiden und eher selten trifft man auf Unternehmer, die bewusst vorsätzlich gravierende Verstöße begehen, nur um sich einen Vorteil zu verschaffen. Das jeweils geltende Handelsgesetz sollte darüber hinaus vollkommen ausreichend sein, um groben Verstößen vorzubeugen", so der Münchner Wirtschaftsexperte Hendrik Hannes.
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