Wie der Nachrichtendienst Heise heute berichtet muss laut einem Beschluss des Landgerichts Hamburg das Impressum einer Website "gut auffindbar und schnell zu erkennen" sein.
Auslöser des Prozesses war eine Firma, dessen Impressum über den Link "Backstage" verlinkt war. Heise beruft sich auf Angaben der Zeitschrift Verbraucher und Recht.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)