ein tipp...die kisten immer selber bauen..
dann weiss man was man hat...
ob sie es zurücknehmen müssen
steht in den AGB von denen...einfach mal nachfragen...
Hallo ,
gestern war ich noch so happy, hab mir den neuen Aldi PC zugelegt, heute abend starte ich ihn und die Festplatte:
klack klack klack und sonst nix
30 Minuten Warteschleife bei der Hotline und in den nächsten 3-5 tagen soll ein Wartungsdienst eine neue Festplatte einbauen.
Will ich nicht. Kein Vertrauen mehr.
Müssen die den eigentlich wieder zurücknehmen????
Bin nur froh das ich meinen anderen PC noch habe.
Nicht wer hinfällt hat verloren, sondern der, der nicht mehr aufsteht
ein tipp...die kisten immer selber bauen..
dann weiss man was man hat...
ob sie es zurücknehmen müssen
steht in den AGB von denen...einfach mal nachfragen...
scream doy life and empty the clip!
----------- Caspar ist leider von uns gegangen ----------
* 09.10.1986 +19.10.2004
Ich habe meinen jetztigen PC selber zusammengebaut, hab mich von meinem Chef "heiss" machen lassen, der war sowas von begeistert.
Naja, ich hab wohl immer Pech mit den dingern.![]()
Nicht wer hinfällt hat verloren, sondern der, der nicht mehr aufsteht
nee, ein Rückgaberecht hast du normal nicht
jeder Händler hat erst mal die Möglichkeit der "Nachbesserung", erst wenn diese mehrfach (ich glaub' 3 x) missglückt hast du Anspruch auf "Minderung" (also du bekommst einen Preisnachlass) oder "Wandlung" (du bekommst dein Geld zurück oder ein anderes Gerät)
Aber: was steht denn zur Reaktionszeit im Kleingedruckten?
3 - 5 Tage sind ja ganz schön lang
angeblich soll der Medion-Service doch mittlerweile ganz gut sein![]()
Nur weil jetzt die Festplatte im Ar*** ist muss nicht jeder Aldi PC schlecht sein. Vielleicht bist Du ja voll zufrieden wenn die neue HD drin ist?!
Ich würde erstmal abwarten (und Tee trinken)
Bloß weil mal die Platte muckt werden die wohl kaum den ganzen PC zurücknehmen...
Wenn Du das Teil selber zusammengebaut hättest, hättest Du bestimmt keinen Vor-Ort Service. Und heißt ja nicht, dass dann alles funzt![]()
Bei mir ist gestern erst meine heißgeliebte Sicherungsfestplatte (40 GB) kaputt gegangen - klackklack.....
War auch selbst zusammengebaut.....es passiert mal früher mal später - Aldi ist aber an für sich nicht schlecht.....naja, was solls....meine 80 und 20 GB sind noch ganz.....
Sven aka Poty
Also ich würde an deiner Stelle auch warten bis der Warungsdienst die neue Platte eingebaut hat. Sowas kann (aber sollte im Normalfall nicht) vorkommen.
Was mich nur tierisch an dem Aldi Rechner aufregt ist, das er kein Diskettenlaufwerk hat. Das ist echt bescheuert, ich meine die Dinger kosten doch nichts.....
Na ja egal, ich denke auf jeden Fall das du ne Menge Spass haben wirst mit dem Gerät wenn die neue Platte da ist.
Danke Euch für die Antworten, Ihr habt mich etwas aufgerichtet. Auf alle Fälle werd ich den anderen PC nicht verkaufen sondern und diese Idee ist mir heute abend gekommen, mich an diesem mit Linux anfreunden.
Gruss aus dem ungemütlichen, nebligem aber doch schönen Bremen.
Nicht wer hinfällt hat verloren, sondern der, der nicht mehr aufsteht
Also ich hab mir damals den "angeblichen" HP-Brenner bei Aldi gekauft.
Nachdem er nun überhaupt nicht in meinem PC funktionieren wollte und ich anhand der Seriennummer feststellte, daß irgendwie nur die Frontabdeckung von HP is, oder so ... hab ich bei Aldi die tolle Garantie entdeckt: "Bei Nichtgefallen Geld zurück."
Zack, den Brenner ausgebaut und eingepackt, zu Aldi gesprintet und Brenner zurückgegeben. Hab mein Geld zurück bekommen und war den Frust los.
... nur für den Notfall ...![]()
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Phoebe in Friends S05E14
Natürlich gibt es ein gesetzliches Rückgaberecht. Bin mir aber nicht sicher ob das jetzt 7 oder 14 Tage sind. D.h. wenn du keinen Bock mehr hast auf die Kisten, zurückbringen und auch ohne Begründung kriegst du dein Geld zurück.
Auf der anderen Seite, wenn du der Meinung bist, die Kiste ist ok, behalt Sie. Ein Diskettenlaufwerk ist totaler Unsinn. Sowas kauf ich höchstens noch extern (USB), dann kann ich es auch für meinen Lappi verwenden
Grüssle
Karl
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Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
btw
Kommenden Montag gibts wieder einen Aldi-PC (gleiches Modell)
_________-- - adicto otra vez - --
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Unterwasserrugby - der dreidimensionale Sport
verwechselst du da nicht was mit dem Fernabgabengesetz?Original geschrieben von KarlC
Natürlich gibt es ein gesetzliches Rückgaberecht. Bin mir aber nicht sicher ob das jetzt 7 oder 14 Tage sind.
da gibt es generell ein 14-tägiges, unbegründetes Rückgaberecht, gilt aber eben nur für "Fernabgabe" (online-Shopping, Versandhäuser ...) aber nicht für den "stationären" Handel.
Da kann ich mir die Sachen ja vor dem Kauf anschauen![]()
Also wollt euch nur mal Informieren wie die Sache ausgegangen ist.
Bin heute morgen zu Aldi hin, die Sachlage geschildert, das die Festplatte einen Defekt hat und ich den PC zurückgeben möchte.
Hab denen auch gesagt, das der PC ja nicht schlecht ist und so ein defektes Teil ja vorkommen kann, aber was mit wirklich geärgert hat und der Grund warum ich das Teil nicht mehr haben will, ist der Kundendienst.
50 Minuten in der Warteschleife hängen, dann als Antwort bekommen, das der PC vom Wartungsdienst innerhalb 3-5 Tagen abgeholt wird und nach Reperatur wieder angeliefert wird, wobei man mir nicht sagen konnte wielange das dauert (zwischen einer und 3 Wochen), das war nicht aktzeptabel.
Hab dann anstandslos das Geld zurückbekommen.
Naja und nun werd ich mir wohl selber einen zusammenbasteln, dann weiss ich auch was drin und drauf ist.
gruss an alle
rolf
Nicht wer hinfällt hat verloren, sondern der, der nicht mehr aufsteht
Jetzt streitet Euch mal, ich möchte das genau wissen!Original geschrieben von Thomas
verwechselst du da nicht was ?![]()
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Karl hat glaub' recht, hab' mal gegoogelt
Der Verkäufer hat keinen Anspruch auf Nachbesserung, auch nicht durch Festlegung in seinen AGB --> www.recht-freundlich.de/edv10.htm
hier steht wiederum: "Nachbesserung wenn vertraglich vereinbart" --> www.bankstudent.de/downloads2/recht6.htm
wie wird "Minderung" berechnet? auch dieses scheint genau definiert: --> http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr9.../minderung.htm
allgemeine Grundlagen zum Kaufvertrag: --> http://www.e-bgb.de/vertragsrecht/Ka...ufvertrag.html
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