Günter Frhr. v. Gravenreuth, Anwalt aus München, sorgte dieses Jahr für Schlagzeilen als er gegen E-Cards und unerwünschte Werbe-E-Mails (auch SPAM genannt) mehrerer Parteien vorging. Denn wenn zum Versender der Werbe-E-Mail keine (Geschäfts-) Beziehung besteht, ist nach der herrschenden Rechtssprechung die Versendung von Werbe-E-Mails unzulässig. Dies gilt auch für politische Parteien.
Die SPD verschickt laut Gravenreuth noch immer unerwünschte Werbe-E-Mails, trotz einer einstweiligen Verfügung die gegen die Partei durch das Landgericht Berlin (Az. 15 0 560/02) erlassen wurde. Diese droht bei Verstoss mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder 6 Monaten Ordnungshaft. Nun hat die SPD einen Antrag auf Fristsetzung zur Erhebung einer Hauptsacheklage gestellt um sich ein Recht auf E-Mail-Werbung zu erstreiten.
Gravenreuth ist übrigens Mitglied der CSU. Gegen deren E-Mail-Werbung geht stattdessen zur Zeit ein Jurastudent aus Rostock gerichtlich vor.
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