Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte im Februar diesen Jahres gegen 76 Internet-Provider eine Sperrungsverfügung erlassen, womit rechtsextremistischen Internet-Angebote gesperrt werden sollten. Regierungspräsident Jürgen Büssow geriet damit schnell zwischen die Fronten, da viele Internetnutzer hier eine klare Zensur sahen. 18 der betroffenen Provider klagten gegen die Bezirksregierung.
Die Klage wurde jedoch gestern vom Verwaltungsgericht Düsseldorf zurückgewiesen, da es sich hier um Internetseiten handle, die den Strafbestand der Volksverhetzung erfüllen.
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