Beleidungen fallen auch im Internet nicht unter freie Meinungsäußerung, dies entschied gestern das Landgericht Coburg. Der Verfasser eines Leserbriefs an ein Online-Auto-Magazin wurde in der Reaktion auf diesen Brief vom Chef des Angebots als „dämlich“ und „bescheuert“ bezeichnet. Weiter wurde der Artikel mit einer beleidigenden Karikatur illustriert, die auf die gerine Gehirnmasse des Klägers anspielte.
Die Macher des Online-Magazins bezeichneten dies als Meinungs- und Kunstfreiheit.
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