In letzter Zeit wurde immer häufiger die mangelnde Barrierefreiheit und Behindertentauglichkeit vieler Internetseiten bemängelt. Besonders bei den Internet-Auftritten von Behörden und großer Unternehmen spielt dies eine wichtige Rolle.
Unter barrierefinder.de können nun Webseiten kostenlos auf Barrierefreiheit überprüft werden. In weniger als zehn Schritten wird die angegebene Webseite teils automatisch, teils manuell analysiert.
Der kostenlose Test ist das Ergebnis einer Initiative des Internetdienstleisters Leonhardt Multimedia GmbH, unterstützt durch das EIQUS-Institut, PSINet Europe und RedDot Solutions. Mit diesem Test soll die Verbreitung von barrierefreien Websites gefördert werden, damit möglichst viele Menschen am Informationsaustausch durch das Internet teilhaben können.
<b>Barrierefrei</b>
Barrierefreie Webseiten sind auch für Menschen mit Behinderungen vollständig zugänglich. Zum Beispiel nutzen Sehbehinderte zum Surfen so genannte Vorlese-Browser, die den Text einer Website vorlesen. Dann müssen zu allen Bildern Textbeschreibungen vorhanden sein, die mit vorgelesen werden. Körperbehinderte dagegen können Seiten oft nur über die Tastatur oder spezielle Eingabegeräte aufrufen. "Barrierefrei" ist eine Website, wenn sie auch unter solchen Bedingungen in vollem Umfang benutzbar ist. Die gesetzliche Basis der Barrierefreiheit-Initiative ist das Behinderten-Gleichstellungsgesetz, das am 28. Februar 2002 vom Bundestag verabschiedet wurde. Danach müssen öffentliche Einrichtungen, Ämter und Behörden ihre Webauftritte so gestalten, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Die Rechtssprechung in den USA ist schon einen Schritt weiter: Unternehmen, die dort keinen barrierefreien Zugang ermöglichen, müssen schon heute mit Klagen und empfindlichen Schadensersatzansprüchen rechnen. In der Europäischen Union sind entsprechende Gesetzesvorhaben bereits in Planung.
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