Das finde ich einfach klasse. Die anderen Urteile haben einem manchmal doch wirklich Angst und Bange werden lassen.
Trotzdem muss man die Beiträge weiterhin im Auge haben, steht aber nicht gleich mit einem Bein im Knast
Robert
Das LG Köln hat entschieden, dass Betreiber von Internetseiten nicht verantwortlich für ihnen unbekannte Inhalte sind, die Dritte in ein Onlineforum auf ihrer Homepage einstellen. Dies widerspricht dem Urteil, dass Seitenbetreiber für rechtswidrige Inhalte in ihrem Gästebuch haften (wir berichteten) und bestätigt die uneingeschränkte Anwendbarkeit des Teledienstegesetzes (TDG).
Geklagt hatte ein Online-Mobilfunkhändler gegen das Online-Magazin teltarif.de, der sich durch kritisierende Beiträge im Onlineforum des Magazins einer "Hetzjagd" ausgesetzt sah.
"Das Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung vollumfänglich", sagt Kai Petzke, Gründer und Geschäftsführer des Online-Magazins www.teltarif.de. "Hätte sich der Gedanke durchgesetzt, dass Betreiber von Onlineforen oder Gästebüchern regelmäßig nach widerrechtlichen Inhalten suchen müssen, hätte das langfristig den Tod der besonders stark frequentierten Foren bedeuten können. Es ist einfach nicht machbar, bei täglich hunderten oder tausenden von Beiträgen jeden Beitrag einzeln zu prüfen."
Das finde ich einfach klasse. Die anderen Urteile haben einem manchmal doch wirklich Angst und Bange werden lassen.
Trotzdem muss man die Beiträge weiterhin im Auge haben, steht aber nicht gleich mit einem Bein im Knast
Robert
Traum-Projekt.com weiterhin der "Klick zum Know-how"
Dann bin ich ja froh, dass nun der erste Teil geschafft ist vom TP Relaunch.
Seh ich das richtig, daß sich das Urteil auch auf Gästebücher bezieht?
Gruß, der Michl
* * * if you want them to RTFM, make a better FM! * * *
nein ...
nur leicht frequentierte Gästebücher sollte das nicht betreffen..
Rob
Traum-Projekt.com weiterhin der "Klick zum Know-how"
Dann bin ich ja froh, dass nun der erste Teil geschafft ist vom TP Relaunch.
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