Berichten des Nachrichtenmagazins Heise zu Folge, hat das Landgericht Düsseldorf Pop-Up-Fenster, welche sich beim Verlassen einer Webseite öffnen (sogenannte Exit-Pop-Ups), als sittenwidrig und damit wettbewerbsrechtlich deklariert. Der Nutzer würde somit gegen seinen Willen gewzungen sich das neue Fenster anzuschauen, heisst es in der Begründung.

Besonders Anbieter von Glücksspielen und Erotik-Angeboten nutzen vermehrt diese Form der Werbung.