|
Online Verzeichnis, bitte lesen
hallo,
vor einiger Zeit hatte wir hier zwei posts mit dem thema "betrug" im board. es ging um jemanden aus vechta, der allerdings bereits verhaftet wurde.
Im folgenden geht es um eine andere sache aus dem gleichem bereich. Es handelt sich hierbei allerdings nicht um Betrug im sinne von § 263 BGB. da lege ich gesteigerten wert darauf. schließlich will ich ja keinen ärger mit dem anbieter dieser sache haben.
ich möchte einfach folgendes zur kenntnis bringen:
ein bekannter von mir erhielt dieser tage einen brief von einem online fachverlag aus einer süddeutschen autostadt. dieser brief erinnerte alle von der aufmachung her an die schreiben eines großen deutschen telekommunikationsanbieters.
es ging um die aufnahme in ein bundesdeutsches online branchenregister.
in der mitte des schreibens konnte man mehrere optionen ankreuzen. 1. grundeintrag, 2. hervorgehobener eintrag für 79 € p.A. .usw.
unten stand dann, im rahmen eines textes, den man leicht übersehen kann, das eine jährliche gebühr in höhe von 845 € für diese dienstleistung fällig wird und ein verweis auf die rückseitigen agb. ist ja auch ein betrag, den in vielen firmen die buchhaltung anweisen darf, ohne die geschäftsführung mit sowas belästigen zu müssen....
in diesen, lesefreundlich im blocksatz abgefassten, agbs, wir kennen dieses schriftbild von einem großem deutschen telekommunikationsanbieter her, stand dann, das die mindestllaufzeit dieses vertrages zwei jahre beträgt und er sich sofern er nicht einen monat vorher gekündigt wird, kann man ja leicht vergessen, um ein weiteres jahr verlängert. und noch weitere bedingungen, die einen ausstieg aus diesem vertrag nahezu unmöglich machen.
alles in allem kostet das fix für zwei jahre 1690 €, mindestens.
meinem bekannten ist das dann, zum glück?, von einer seiner mitarbeiterinnen vorgelegt worden. erst durch zufall fiel ihm auf seite 1 der betrag von 845€ auf. das war ihm dann doch zu teuer... als er mir das zeigte, las ich mir dann die agbs durch und wies ihn auf die zweijährige bindung hin. er sagte dann. "och das hab ich ja gar nicht gelesen".....ps: mein bekannter betreibt hier am ort eine anwaltskanzlei.... passiert selbst dem bestem rechtsanwalt.
solche sachen sind natürlich zulässig, solange die daten dann wirklich der öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. bei den adressbuch verlagen reicht es laut ständiger rechtsprechung aus, das mind. 1000 exemplare eines solchen buches gedruckt und der öffentlichkeit zugänglich gemacht werden ( es reicht im prinzip schon wenn die in einer fußgängerzone verteilt werden) dieser neue branchendienst kommt dieser verpflichtung selbstverständlich auch nach. hat eine seite. betriebswirtschaftlich rechnet sich das dann wohl auch, entfallen doch die hohen druckkosten. schließlich wissen wir alle, was eine domain kostet....
sofern jemand von euch von einem kunden darauf angesprochen wird, denke ich mal wird jeder von euch ein entsprechendes beratungsgespräch führen.....
mfg
thomas
|