Seit dem 01.08.2002 sind öffentliche Einrichtungen dazu verpflichtet, ihre Internetauftritte so zu gestalten, dass auch behinderte Menschen diese problemlos nutzen können. Der pro familia Bundesverband fordert nun eine Ausweitung dieses Gesetzes auf alle Anbieter im Internet.

?Menschen mit Behinderungen dürfen nicht von modernen Kommunikationsmitteln ausgeschlossen werden?, fordert Annemarie Rufer, Vorstandsmitglied bei pro familia.

m Beispiel dürfen Bildschirmtexte nur solche Elemente enthalten, die der ?Screenreader?, ein spezielles Programm, das Bildschirminhalte vorlesen kann, erkennt. Eine andere Voraussetzung ist, dass Links zu anderen Seiten nicht zu dicht nebeneinander liegen dürfen, damit sie für Menschen mit Körperbehinderungen einfacher anzuklicken sind.