Als wettbewerbliche Irreführung deklarierte das Oberlandesgericht Hamm die Verwendung von Städtenamen in Internetadressen. Geklagt wurde gegen den Besitzer der Domain "tauchschule-dortmund.de", da diese Domain einen Alleinstellungscharakter suggerierte. Weiter ließe sich vermuten, dass es sich um eine Tauchschule der Stadt Dortmund handle.

Der Angeklagte legte Berufung ein und argumentierte, dass der durchschnittle Internetnutzer nicht davon ausginge, dass es in Dortmund nur eine Tauchschule gebe.

Das Gericht verbot dem Betreiber der Internetseite nun, die Domain sowie die damit verbundenen E-Mail-Adressen sowie den Namen "Tauchschule Dortmund" zu nutzen. Letzteres hatte der Beklagte jedoch lediglich in Form der Domain getan.

Die Integration des Städtenamen in den Domainnamen, ist - besonders auf Grund der Knappheit freier Domains - eine beliebte Form. Viele Provider empfehlen sogar diese Methode der Domainfindung.

Das Urteil wurde am 18. März 2003 verkündet.