Wie das Nachrichtenmagazin Heise.de am heutigen Dienstag berichtet, wurde der Betreiber eines Subdomain-Services verurteilt, da jemand in unerwünschten Werbe-E-Mails (Spam) für eine dort betriebene Subdomain warb.
Da der Absender der Spam-E-Mails gefälscht war, sah das Amtsgericht Leipzig den Beklagten als Verantwortlichen für die Tat. Weiter heisst es in dem Urteil, dass der Vermieter der Subdomains eine Kontrollpflicht, was die Subdomains und die darüber verschickten E-Mails anbelangt, habe.
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