Im Verfahren "Maxem gegen Maxem" hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun den Schutz des Nachnamens in Domains bestärkt. So wurde einem Rechtsanwalt mit dem bürgerlichen Namen Maxem die Domain maxem.de zugesprochen, welche bislang von einer Person genutzt wurde, die diesen Namen lediglich als Alias-Namen im Internet nutzt.

Der Rechtsanwalt, welcher seine Kanzlei unter maxem.de im Internet präsentieren wollte, war bereits mit der Klage auf Herausgabe der Domain vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Köln gescheitert.

In der Urteilsbegründung des BGH hieß es, dass Pseudonyme zwar auch namensrechtlich geschützt sind, jedoch erst dann, wenn die Person auch unter diesem Pseudonym öffentlich bekannt ist.