Wie der Rechtsanwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth in einer Pressemeldung bekannt gab, wurde die SPD von einem Gericht dazu aufgefordert ihre Werbemail-Aktionen einzustellen.

Die SPD hatte für Aufsehen gesorgt, als sie fremden Leuten "Benachrichtigungen" über E-Cards schickte. Dies ist nach der hiesigen Rechtssprechung aber nur zulässig, wenn der Empfänger in geschäftlichem Kontakt zum Versender steht. Gravenreuth hatte vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die SPD erreicht. Die SPD klagte jedoch darauf folgend vor dem Landgericht München und verlor das Verfahren am 8.7.2003.

Es wurde also wieder einmal bestätigt, dass unerwünschte Werbemails nicht zulässig sind und gegen deren Versender vorgegangen werden kann. Genau dies Versucht die SPD momentan auch im Bundestag durchzusetzen. Gravenreuth erklärte in seiner Pressemeldung, dass die SPD damit im Grunde gegen ihre eigenen Prinzipien verstößt.