Domains gelten genauso als Besitz wie physische Dinge, dies geht aus dem Urteil des US-Berufungsgerichtes im Fall "sex.com" hervor.

Seit 1994 war die Adresse sex.com auf Gary Kremen, Gründer von Online Classfieds, registriert. Unter Vorgabe, der Administrator von Online Classfieds zu sein, schrieb der Amerikaner Stephen Cohen an den zuständigen .com Registrar Network Solutions (NSI - eine VeriSign-Tochter). In dem Brief gab er das Ausscheiden Kremens aus dem Unternehmen an, verbunden mit der Bitte die Domain auf seinen Namen zu übertragen. Weiter formulierte er die etwas merkwürdige Bitte keine E-Mails an Kremen zu schicken, da dieser keinen Internetzugang mehr besitze. Network Solutions kam der Bitte nach und übertrug die Domain.

Der noch immer flüchtige Stephen Cohen wurde bereits zu einer Wiedergutmachung in Höhe von 65 Millionen US-Dollar verurteilt, betonte aber bei seinen wenigen Auftritten immer wieder seine Zahlungsunfähigkeit.

Nun verhandelt man um eine Mitschuld von Network Solutions.