Wie die Fachzeitschrift "iX" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, darf für Open-Source-Software keine Lizenzgebühr erhoben werden. Lediglich ein Entgelt für Datenträger, Handbücher, etc. ist rechtens,
Auch muss, wer mit Open-Source-Software Eigenentwicklungen erstellt, diese nach der General Public License (GPL) wieder frei zugänglich machen.
Der kommerzielle Vertrieb von Linux-Distrubtionen mit Zusatzleistungen wie Installationsroutinen, Handbüchern, Support-Möglichkeiten, etc. hat sich bereits zum lohnenden Geschäft entwickelt.
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