Wie die Fachzeitschrift "iX" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, darf für Open-Source-Software keine Lizenzgebühr erhoben werden. Lediglich ein Entgelt für Datenträger, Handbücher, etc. ist rechtens,

Auch muss, wer mit Open-Source-Software Eigenentwicklungen erstellt, diese nach der General Public License (GPL) wieder frei zugänglich machen.

Der kommerzielle Vertrieb von Linux-Distrubtionen mit Zusatzleistungen wie Installationsroutinen, Handbüchern, Support-Möglichkeiten, etc. hat sich bereits zum lohnenden Geschäft entwickelt.