Es waren eher unspektakuläre Rechtsurteile der vergangenen Wochen welche für Aufmerksamkeit sorgten. So sieht das Portal Domain-Recht.de eine langsame Festigung der Domain-Rechtsprechung in Deutschland.

<b>Markenschutz: snowscoot.de</b>
Geklagte hatte ein Unternehmen, welches die Marke "Snowscoot" 2000 angemeldet hatte. Das Portal snowscoot.de mit Informationen über Skibobs bestand bereits seit 1999. Das LG Stuttgart wies die Klage zurueck, da auch das Portal ein Werk im Sinne von § 5 Abs. 3 MarkenG sei und somit ebenfalls dem Markenschutz unterliegt.

<b>Haftung des Admin-C</b>
Ebenfalls beim Fall "snowscoot.de" hatte die Klägerin gegen den Admin-C der Domain geklagt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass dieser lediglich der Ansprechpartner der DENIC und als solcher nur in Ausnahmefaellen anspruchsverpflichtet ist.

<b>Gattungsbegriff: schuhmarkt.de</b>
Geklagt hatte die über 100 Jahre alte Branchenzeitschrift Schuhmarkt gegen den Besitzer der Domain schuhmarkt.de. Die Klage wurde abgewiesen, da die Registrierung einer Gattungsdomain allein keine Wettbewerbsbehinderung darstellt und zudem neben dem Namen auch der Inhalt bei einer bestehenden Verwechslungsgefahr beachtet werden muss.