Branchenkreisen zu Folge mahnt die Deutsche Telekom zur Zeit eine hohe Zahl von Unternehmen und Privatpersonen ab, welche in Ihrem Firmennamen oder in ihren Domainnamen den Begriff "Telekom" verwenden. Auch Seitenbetreiber, welche eine Rubrik mit dem Titel "Telekom" auf ihrer Seite haben und dort für Anbieter der Telekommunikationsbranche werben wurden abegemahnt.

Die Telekom beruft sich dabei auf ein Gutachten aus dem Jahre 1997, als die Telekom noch Monopolistin war: Damals ordneten 84 Prozent der Befragten den Begriff "Telekom" der "Deutschen Telekom" zu.

<b>Der Streit ums "T"</b>
Bereits im Juni hatte die Deutsche Telekom gegen die IT-Agentur für neue Medien "Team Konzept" geklagt, da man eine Verwechslungsgefahr durch das T im Logo, die ähnliche Farbgestaltung sowie den angebotenen Dienstleistungen sah. Das Logo von Team-Konzept ist allerdings nicht magenta sondern rot und bei den angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um die Entwicklung von Anwendungen auf CD-ROM und fürs Internet. Das Landgericht Köln lehnte den Antrag der Telekom am 15.07.2003 ab, will aber eine generelle Entscheidung über das "T" allein.