Wer Links auf die Unterseiten des Stadtplan-Dienstes Hot Maps setzt, muss mit einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung seitens des Unternehmens rechnen. Denn wer Stadtpläne auf seiner Website verlinkt soll auch dafür zahlen: laut aktueller Preisliste des Unternehmens 905 Euro pro Monat.

Doch dies war nicht immer so: "Im konkreten Fall gibt es zahlreiche gerichtsfeste Belege (Ausdrucke, elektronische Backups, eidesstattliche Versicherungen), dass bis ca. Mitte August 2003 auf dem Server der Hot Maps GmbH öffentlich zugängliche Seiten lagen, die eindeutig und unzweifelhaft belegen, dass die als Urheberrechts-Verletzung gerügte Verlinkung kostenlos angeboten wurde.", so Rechtanswalt Dr. Bahr, welcher einen der Abgemahnten vertritt.

Als diese Tatsache bekannt wurde, sagte die Hot Maps GmbH kurzfristig einen mündlichen Verhandlungstermin vor dem LG Hamburg ab und erklärte weiter auf sämtliche Rechte und geltend gemachten Schadensersatzansprüche zu verzichten "Die dahinterstehende Absicht ist klar: Lieber wird der Verfügungsantrag zurückgenommen, als ein für die Hot-Maps GmbH negatives Urteil zu kassieren, dass dann als Grundlagen-Entscheidungen zu Gunsten der weiteren Abgemahnten wirkt", kommentiert RA Dr. Bahr die aktuellen Ereignisse. "Die Betroffenen sollten sich in jedem Fall anwaltlich vertreten lassen. Zumal im Falle des Obsiegens sämtliche anwaltliche Kosten und die Gerichtsgebühren von der Gegenseite zu tragen sind."