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Alt 16.09.2003, 12:40   #1
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Problem mit Ebay- vorsätzlicher Betrug ??


hallo,
bei mir wird es etwas länger und ich hoffe hier Antworten zu finden
Ich habe bei Ebay einen TFT-Monitor von Samsung versteigert, den ich im August bei meinem Händler gekauft habe.

jetzt steht auf der Originalrechnung von Samsung "Vorführgerät" und diese Rechnung habe ich dem Ersteigerer mitgeschickt.
am 10.09 bekam der Höchstbietende den Zuschlag und danach den Monitor geschickt.
jetzt sind natürlich schon 2 Monate Garantie vorbei und ich habe ihm deshalb angeboten, 50 € im Preis runterzugehen.

allerdings verlangt er jetzt mind. 100 € "Wiedergutmachung"und droht mir mit Klage wegen vorsätzlichem Betrug, da ich nicht ausdrücklich in die Auktion geschrieben habe- dass der Monitor nicht mehr die volle garantie hat und dass ich ihm vorgegaukelt hätte, dass der Monitor nagelneu ist.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...ory=19547&rd=1

Jetzt ist es natürlich schon etwas dumm von mir gewesen, dass ich "NEU" anstelle von "neuwertig" in die Auktion geschrieben habe, allerdings ist der Monitor erst bei mir 2 Tage gelaufen

und ich glaube, dass die Beweispflicht auf meiner Seite liegt, allerdings wollte ich doch "nur" den Monitor verkaufen und habe
nicht vorsätzlich falsche Angaben gemacht !


jetzt weiss ich absolut nicht mehr, wie ich vorgehen soll ?

Hat der Käufer das Recht zu einer Klage , kommt er damit durch ?

Ab wann gilt die Garantie ? ab Händlerkaufdatum oder ab Kaufdatum, wo ich den Monitor erstanden habe

wie soll ich mich verhalten, da ich auch nicht unbedingt den Monitor preismässig "verschleudern" möchte

ich hänge mal einen Mailwechsel an, da kommt die ganze Geschichte garantiert deutlicher rüber
( Achtung ,TExt beginnt unten)

Geändert von CB.NET (16.09.2003 um 12:49 Uhr).
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Alt 16.09.2003, 12:41   #2
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hier mal der Mailwechsel
(Text beginnt unten)

> wenn es zutrifft, dass der Händler Dir den Monitor als
> Neugerät verkauft hat, wäre dies kriminell und sollte
> unverzüglich zur Klage führen. Schließlich handelte es
> sich laut Rechnung bereits vor zwei Monaten um ein
> Vorführgerät.
>
> Was die angebotene Minderung betrifft, fände ich 20% der
> Verkaufssumme angemessen. Ich wäre eventuell bereit unter
> 100 Euro zu gehen, doch ich wüsste vorher gerne, wie
> lange die Garantie jetzt wirklich noch gilt, da es ja
> doch ein Vorführgerät ist und wir - vermutlich - beide
> nicht wissen, wann es denn eigentlich als solches in
> Betrieb genommen wurde. Außerdem muss ich wissen was bei
> einem Schadensfall zu beachten ist, beziehungsweise
> welche Garantieansprüche ich bei einem russischen Gerät
> bei welcher Niederlassung von Samsung anmelden kann.
>
> Wenn Dir das Alles zu umständlich ist, kann ich Dir
> natürlich weiterhin die Annulierung unseres Handels
> anbieten.
>
> MfG
>
>
>
>
>
xxxschrieb am
> 15.09.03 12:36:20:
> >
> > Hallo yy,
> >
> >
> > Ich habe gerade mit dem Händler telefoniert und er
> stellt sich stur und
> > weigert sich, mir Zugeständnisse im Preis zu machen.
> >
> > Natürlich möchte ich diese von mir herbeigeführte
> Situation
> > bereinigen.
> >
> > In Anbetracht der 2 Monate Garantie, die dir entgangen
> sind, biete ich
> > die eine Wiedergutmachung in Höhe von 50,- € an.
> >
> >
> > Mfg
> >
> >
> >
> >
> >
> >
> >
> > > > >
> > > bislang habe ich Dir noch keine Vorwürfe gemacht,
> sondern
> > > lediglich darauf hingewiesen, dass der Tatbestand
> eines
> > > Betruges erfüllt ist, sobald gewisse Voraussetzungen
> > > gegeben sind.
> > > Leider machst Du die Angelegenheit nicht gerade
> besser,
> > > wenn Du behauptest:
> > > "Zum zweiten habe ich nie etwas von Neuware in
> meiner
> > > Auktion beschrieben. falls das nicht deutlich
> rüberkam,
> > > bitte ich das zu entschuldigen"
> > > Dies ist eine eindeutige Lüge, die sich sofort
> belegen
> > > lässt.
> > > Bei dem Samsung-Monitor handelt es sich um
> Gebrauchtware,
> > > die vor zwei Monaten gekauft worden war und deren
> > > Garantie nur noch 34 anstatt 36 Monate beträgt -
> auch
> > > dies eine belegbare Verschweigung, beziehungsweise
> sogar
> > > Falschangabe relevanter Informationen.
> > > Es ist mir klar, dass der Kaufpreis für ein Neugerät
> > > recht günstig wäre, aus diesem Grund habe ich ihn
> > > ersteigert. Doch auch der in der Rechnung vom Juli
> > > angegebene Preis liegt deutlich unter der
> Straßenpreis,
> > > so dass ich nicht in der Lage bin, Dir Deine
> Unwissenheit
> > > zu glauben.
> > > Im Gegenteil, es ärgert mich, dass Du - obwohl ich
> mich
> > > in unserer Transaktion vorbildlich verhalten habe
> und
> > > immer noch um angemessene Umgangsformen bemüht bin -
> Dich
> > > auf diese Art und Weise herausreden willst und ein
> > > Missverständnis meinerseits suggerierst, obwohl an
> Deinem
> > > Auktionstext nichts unklar war.
> > > Die Aussage, ich hätte ein Schnäppchen gemacht, wäre
> nur
> > > richtig, wenn ich ein Neugerät, wie in der Auktion
> > > beschrieben, erhalten hätte. Um ein Beispiel zu
> bringen:
> > > Auch ein sehr gut erhaltener Vorführwagen, der sich
> auf
> > > den ersten Blick nicht von einem Neuwagen
> unterscheidet,
> > > ist mindestens 20% günstiger.
> > > Sollte es sich wirklich um einen Betrug des Händlers
> > > halten, so ist es jetzt an Dir, Dich an ihn zu wenden
> und
> > > Minderung zu fordern, was er Dir angesichts einer
> > > drohenden Anzeige wegen vorsätzlichen Betruges
> sicher
> > > gerne gewähren wird.
> > > Was uns beide betrifft, so liegt es Dir, die
> richtigen
> > > Schritte einzuleiten. Ich erwarte entweder eine
> > > angemessene Minderung - die Du weiterleiten kannst,
> falls
> > > wir beide betrogen wurden - oder die Annullierung
> der
> > > Angelegenheit bei kompletter Übernahme anfallender
> und
> > > angefallener Kosten durch Dich.
> > >
> > > MfG
> > >
>
--
==================================

Geändert von CB.NET (16.09.2003 um 12:44 Uhr).
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Alt 16.09.2003, 12:52   #3
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wasi77 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Original geschrieben von CB.NET
> > > Bei dem Samsung-Monitor handelt es sich um
> Gebrauchtware,
> > > die vor zwei Monaten gekauft worden war und deren
> > > Garantie nur noch 34 anstatt 36 Monate beträgt -
aber hallo. wo sind wir denn da? hat der keine anderen probleme? wenns wegen 2 monaten von 36 (!) um 100 euro gehen soll? dann hätte die garantie ja einen wert von 18 * 100 euro, also 1800 euro.

also ich kannte das bislang nur bei uns in der schweiz von sogenannten "bünzli"-schweizern ...

also wenn ich ein neues gerät kaufe, ists mir wurscht, ob ich 36 oder 34 monate garantie habe.
wasi77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2003, 14:14   #4
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Registriert seit: Dec 2001
Helge ist auf einem guten Weg
Ohne dir den Vorwurf machen zu wollen, dass du absichtlich falsche Angaben gemacht hast, kann ich den Käufer schon verstehen. Bin zwar kein Jurist, aber wenn der Monitor bei dir zwei Tage gelaufen ist und du ihn schon als Vorführgerät erstanden hast, ist die Angabe neu sicher unzutreffend und somit der Kaufpreis etwas hoch. Ich persönlich würde dem Käufer anbieten den Monitor auf meine Kosten zurück zuschicken. Anschließend kannst du den Monitor ja nochmals mit richtigen Angaben bei eBay reinsetzen.

MfG
Helge
Helge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2003, 14:19   #5
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CB.NET macht sich hier sehr viel Mühe
danke für die Antwort

Zitat:
Original geschrieben von Helge
aber wenn der Monitor bei dir zwei Tage gelaufen ist und du ihn schon als Vorführgerät erstanden hast, ist die Angabe neu sicher unzutreffend und somit der Kaufpreis etwas hoch.
meinst du wirklich, dass der Kaufpreis zu hoch ist , trotz allem ?

der Strassenpreis liegt aber deutlich höher
http://www.geizhals.at/?a=10758 und ich würde mein Monitor als neuwertig bezeichnen


na egal, ich überlege auch schon, ob ich den Monitor nicht einfach zurücknehme, spart mir ne menge stress
CB.NET ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2003, 14:30   #6
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Christoff macht alles soweit korrekt
Hi!

Ich finde auch, dass man die Reaktion (auch wenn sie übertrieben ist) verstehen kann.

Du schreibst was von wegen "Originalverpackt", das bedeutet für mich, dass das Gerät nicht nur in der Originalverpackung steckt, sondern diese auch ungeöffnet ist.

NEU! ist das Gerät definitiv nicht. Ein vor zwei Monaten gekauftes Vorführgerät ist nicht neu.

Dazu kommt noch, dass deine "Anzeige" einfach sehr professionell aussieht. Man kann wirklich leicht meinen, dass man bei einem Händler kauft und nicht bei einem Privatmann. Wahrscheinlich hat dein Käufer auch dieses gedacht und bei einem Händler würde ich auch Stunk machen.

Servus
Christoph
Christoff ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2003, 15:13   #7
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Helge ist auf einem guten Weg
Das dr Straßenpreis höher liegt, glaube ich dir gern. Erfahrungsgemäß erzielt man aber mit einem nagelneuen Gerät bei eBay einen höheren Preis als mit einem neuwertigen. Daher kann man davon ausgehen, dass dein Artikel, wenn er als neuwertig gekennzeichnet gewesen wäre, einen geringern Zuschlag erhalten hätte.
Bevor du ihn zurücknimmst, würde ich mir aber genau überlegen, ob es sich überhaupt lohnt. Zum einen wirst du vermutlich einen geringeren Verkaufpreis erzielen, sicher keinen höheren, und außerdem kommen nochmals hohe eBay Gebühren aus dich zu. Unter diesem Umständen ist es vielleicht besser du einigst dich mit dem Verkäufer auf einen Nachlass von 75 Euro.

Zitat:
Du schreibst was von wegen "Originalverpackt", das bedeutet für mich, dass das Gerät nicht nur in der Originalverpackung steckt, sondern diese auch ungeöffnet ist.
Diese Ansicht vertrete ich nicht und lässt sich auch aus der Wortbedeutung nicht ableiten. Ich denke, in diesem Punkt, sind die Angaben absolut korrekt.

MfG
Helge
Helge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2003, 16:16   #8
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Zitat:
[i]...und außerdem kommen nochmals hohe eBay Gebühren aus dich zu....[/b]
Die man sich jedoch wieder von ebay erstatten lassen kann.

CU
Christoph
Christoff ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2003, 16:58   #9
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In Fällen, in denen man Spaßbietern zum Opfer gefallen ist, aber nicht, wenn man selbst fehlerhafte Angaben gemacht hat und deshalb der Kauf nicht zu stande kommt.

MfG
Helge
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Alt 16.09.2003, 18:47   #10
mrx
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So wie es aussieht hast du schlechte Karten. Versuch mit dem Käufer einen Kompromiss zu finden. Ich glaube alles andere bedeutet/bringt nur noch mehr ärger...



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Alt 16.09.2003, 19:57   #11
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Arrow

Zitat:
Original geschrieben von mrx
Versuch mit dem Käufer einen Kompromiss zu finden.
Aber nicht dass es so wie hier abläuft...
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Sven aka Poty
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Alt 16.09.2003, 22:57   #12
mrx
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@Poty: oooooooooooooohhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh Gott...



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Alt 17.09.2003, 10:12   #13
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StSnake ist auf einem guten Weg
Also ich würde die Versandkosten, Kaufpreis etc. erstatten und mir den Monitor zurückschicken lassen und diesen nochmals bei EBay etc. verkaufen.
Denn 20% sind schon ein wenig viel!!

Vom Prinzip her hat der Käufer natürlich recht, die Frage allerdings ist ob er wegen diesem "kleinen" Betrag einen Anwalt einschalten würde oder nicht. Ob sich der Aufwand lohnt...!!

Biete ihm an den Bildschirm zurück zu nehmen wenn er das nciht will dann soll er ihn behalten (ohne Preislichen Vorteile).

MFG
Steffen
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Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.
StSnake ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2003, 17:34   #14
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RennMaus macht alles soweit korrekt
@ poty

das ist die absolute Hammerstory.
__________________
Sach was
RennMaus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2003, 17:44   #15
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wie ist es denn nun eigentlich ausgegangen?

MfG
Helge
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